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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.13

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- 13 -

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechenden Änderungen des
Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.

Nr. HW-F33), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechenden Änderungen des
Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Die Auflagefrist wird gemäß § 64 Abs. 4
TROG 2016 auf zwei Wochen herabgesetzt.

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.

28.

30.

MagIbk/33181/SP-BB-PR/1
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B22/2, Pradl,
Kreuzungsbereich zwischen Lindenstraße und Kranewitterstraße,
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, SPÖ,
FRITZ, GERECHT und ALI, 15 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
24.09.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B22/2, Pradl,
Kreuzungsbereich zwischen Lindenstraße
und Kranewitterstraße, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.
29.

MagIbk/33733/SP-FW-FW/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F39, Hötting-West,
Teilfläche der Gp. 1272, KG Hötting (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F33), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
24.09.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F39, Hötting-West,
Teilfläche der Gp. 1272, KG Hötting (als Änderung des Flächenwidmungsplanes

GR-Sitzung 08.10.2020

MagIbk/33626/SP-FW-HA/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F45, Höttinger Au,
Bereich Fürstenweg 154 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 753), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016

Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GR Mag. Krackl, einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
24.09.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F45, Höttinger Au, Bereich Fürstenweg 154 (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. 753), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechenden Änderungen des
Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.