Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.32

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3 Projektorganisation
3.1 Ausgangsposition
Verkehrskoordinator
IVB

Die IVB wurde – wie bereits erwähnt – mit Beschluss des GR am
06.12.1999 mit der Aufgabe des Verkehrskoordinators für den ÖPNV beauftragt, soweit dieser in die Zuständigkeit der Stadt fällt. Somit ist sie
die Aufgabenträgerorganisation für den ÖPNV in Innsbruck und nimmt
als Verkehrskoordinator, Regiegesellschaft und Infrastrukturbetreiber
sämtliche Aufgaben der „zuständigen Behörde“ für die Stadt wahr.
Im Weiteren erfolgte die Separation der Tätigkeiten, die als Rahmen für
die Verkehrsdienste selbst benötigt werden, sowie des Regional- und
Straßenbahnbetriebes vom Busbetrieb und hat sich die IVB für die Eigenerbringung des innerstädtischen Schienenverkehrs entschieden.
Bekanntlich wurden die Innbus GmbH mit der Zuständigkeit für den städtischen Busverkehr und die Innbus Regionalverkehr GmbH mit der Erbringung der Busverkehrsleistung zwischen Hall und Innsbruck bzw.
Stubaital und Innsbruck beauftragt.
3.2 Projekthandbuch

Projekthandbuch

Der Landesrechnungshof hat in seinem am 28.12.2011 publizierten Bericht „Regionalbahn – Projektstruktur – Kosten- und Terminentwicklung“,
LR-1040/35, auf eine fehlende Rollenverteilung und auf fehlende Verantwortlichkeiten der Projektpartner aufmerksam gemacht. Auf diese Beanstandung hat die IVB insofern reagiert, als zum 08.01.2013 ein Projekthandbuch mit der Bezeichnung „Straßenbahnverlängerung Linie 3 und
Regionalbahn im Zentralraum von Innsbruck“ (Bauphasen 1 und 2 – Sillpark bis Technik West) erstellt worden ist.
Das in Rede stehende Projekthandbuch wurde im Jahr 2014 den aktuellen Gegebenheiten angepasst, mit der neuen Benennung „Tram/Regionalbahn“ versehen und zum 01.08.2014 editiert. Mit diesem zum Prüfungszeitpunkt immer noch gültigen Dokument waren neben
 den Projektgrundlagen (Ziel, Gliederung, Auftrag, Finanzierung etc.)
wesentliche Inhalte, wie
 die Projektorganisation (Organigramm, Projektbeteiligte, Projektleitung und -steuerung, Detailplanung und ÖBA sowie sonstige Vorschriften),
 die Begleitenden Kontrollen (rechtliche Begleitung der Vergabeverfahren, Überprüfung der Abrechnungen der Leitungsbetriebe, UVPVoranfrage-Verfahren, Rechtsvertretung im Enteignungsverfahren,
Kontrollen der Kostenzuordnung im Projekt durch die IVB, Kostenzuordnungsüberprüfung im Projekt durch Vertreter der Stadt und des
Landes, Überprüfung der Projektkosteneinhaltung auf Basis der
Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2007 durch die Projektleitung),

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-13371/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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