Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.37

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Unterarbeitsgruppe
„Vertrag“

Die Unterarbeitsgruppe „Vertrag“ hat ihre Beratungen ebenfalls im April
des Jahres 2009 aufgenommen und gehörten dieser zuletzt Vertreter der
Stadt, des Landes, der IKB AG sowie der IVB an. Auf ihre Anfrage hin
sind der Kontrollabteilung bereits im Rahmen ihrer (Erst-)Prüfung von
Teilbereichen des Regional- und Straßenbahnkonzeptes im Tiroler Zentralraum insgesamt 11 Protokolle dieser Unterarbeitsgruppe zur Verfügung gestellt worden, welche die Zusammenkünfte dieses Gremiums im
Zeitraum zwischen 08.04.2009 und 27.07.2012 dokumentieren. Über
diesen Zeitraum hinausgehende Protokolle sind dem Prüforgan nach Anfrage bei der Stadt und IVB nicht vorgelegt worden.
Die in Rede stehende Unterarbeitsgruppe war v.a. für den Abschluss des Projekts- und Syndikatsvertrages wegweisend (Punkt 3.4
Projekts- und Syndikatsvertrag). Zudem wurde u.a. auch auf deren Empfehlung beschlossen, einen gesellschaftsrechtlich institutionalisierten
(Projekt-)Beirat einzurichten.

Externer Consulter

In Bezug auf die Beiziehung eines externen Consulters wurde in der
zweiten Sitzung der „Projektsteuerungsgruppe“ darüber Einvernehmen
erzielt, Herrn N.N., der auf Grund einer früheren Beauftragung mit den
spezifischen Verhältnissen in der Stadt vertraut ist, als externen Consulter zu installieren. Seine wesentliche Aufgabe wurde darin gesehen, als
Berater für die Ausgestaltung der Projektstrukturen bzw. des Projektmanagements zu fungieren.
Nach den Ausführungen der „Arbeitsgruppe“ (1. Sitzung Arbeitsgruppe
vom 08.04.2009) wurde die Konsultation des externen Consulters zum
einen zur Sicherstellung der zeitgerechten Projektabwicklung (Personalbedarf, Projektdokumentation, Möglichkeiten zum Outsourcen von Aufgaben) in Form einer organisatorischen Unterstützung und zum anderen
zur inhaltlichen Aufbereitung des Regional- und Straßenbahnprojektes
für zweckmäßig erachtet. Wie die Durchsicht der Protokolle der „Arbeitsgruppe“ zeigte, nahm der externe Consulter regelmäßig an den Sitzungen des betreffenden Gremiums teil.

Projektstruktur

Zusammenfassend hat die Kontrollabteilung angemerkt, dass die beabsichtigte klar definierte Projektstruktur erst Mitte des Jahres 2014 bzw.
mit der Einsetzung des (Projekt-)Beirates als eigenständigem Steuerungs- und (begleitendem) Kontrollorgan erreicht werden konnte.
3.4 Projekts- und Syndikatsvertrag

Notwendigkeit für
Abschluss eines
Projekts- und
Syndikatsvertrag

Bereits im Jahr 2007 gab es erste Überlegungen, einen Projekts- und
Syndikatsvertrag im Zusammenhang mit dem Regional- und Straßenbahnprojekt abzuschließen. Die Notwendigkeit war im Wesentlichen auf
die fehlende rechtliche Umsetzungsverpflichtung der IVB für Vorgaben
der „Projektsteuerungsgruppe“ sowie auf den Umstand zurückzuführen,
dass der Stadt und dem Land infolge der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse als projektfinanzierende Gesellschafter nicht die Mehrheit der
Stimmrechte in der Generalversammlung der IVB zustand.
Um verpflichtende Rahmenbedingungen zwischen den Systempartnern
Stadt, Land, IKB AG und IVB festzulegen, beschlossen die eben angeführten Gebietskörperschaften und Gesellschaften im April des Jahres
2009 die Unterarbeitsgruppe „Vertrag“ einzurichten. Zumal die rechtlichen Rahmenbedingungen bislang lediglich mit dem Übereinkommen

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Zl. KA-13371/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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