Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_22.03.2018.pdf
- S.60
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und 2016 ist eine diesbezügliche Vereinbarung gemeinsam mit den Subventionsgebern Stadt Innsbruck und Tiroler Gemeindeverband unterzeichnet worden. Der
für die Jahre 2017 und 2018 erneut kollektiv erarbeitete Vereinbarungsentwurf war
zum Prüfungszeitpunkt noch nicht von allen Vertragsparteien unterfertigt.
Neben der Aufnahmeverpflichtung behördlich zuzuweisender Tiere (d.s. Fundtiere
und von der Behörde beschlagnahmte oder abgenommene Tiere) bzw. der in Eigeninitiative vom TfT vorgenommenen Aufnahme und Verwahrung von Abgabetieren sind in den vorliegenden Kontrakten v.a. Regelungen betreffend die Berichtslegung (Tätigkeitsbericht, Verwendungsnachweis), Bekanntgabe der Kosten für die
Unterbringung und erforderliche tierärztliche Behandlung, Prüfbefugnis der Subventionsgeber sowie vorzeitige Vertragsauflösung und Subventionsrückforderung
bereits ausbezahlter Beiträge enthalten.
Vorschriften bzw. Maßnahmen bezüglich der Vermittlung und Weitergabe von Tieren, des Eigentumsüberganges der Tiere nach deren Verfall, der Abrechnung der
Verwahrungskosten mit dem Tierhalter/Eigentümer sowie der (faktischen) Kostentragung durch das Land Tirol sind weder in den Verträgen 2007 bis 2014 noch in
den Vereinbarungen für die Jahre 2015 und 2016 sowie 2017 und 2018 (Entwurf)
festgehalten.
Aus diesem Grund wurde der für die Vertragsausfertigung zuständigen städtischen
Dienststelle der MA IV / Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung angeraten, nach vorheriger Absprache mit dem Amt für Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung der Stadt Innsbruck sich mit dem Land Tirol in Verbindung zu setzen, die vorangeführten Punkte einer Abklärung zuzuführen und diese in künftige
(gemeinsame) Vereinbarungen aufzunehmen.
In ihrer Stellungnahme teilte die MA IV / Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung mit, die betreffenden Punkte mit dem Vertragsersteller (Land Tirol) sowie mit dem Tiroler Gemeindeverband abzustimmen und in die Vereinbarung für
die Jahre 2019 und 2020 aufzunehmen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Im Zuge ihrer Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass der TfT um die Realisierung bzw. Installierung einer vereinsadäquaten Kostenrechnung bemüht ist.
Folglich werde im Bereich des Tierschutzes mehr Transparenz und Wirtschaftlichkeit angestrebt.
Durch die Implementierung einer Kostenrechnung sollte es für den TfT fortan möglich sein, u.a. einen auf einer Stundensatzkalkulation basierenden Tagsatz (bspw.
nach Tierarten und Unterbringungsformen) zu ermitteln. Dieser könnte dann nicht
nur für den Verein die Grundlage für die Planung seiner Einnahmen bilden, sondern auch für die Bezirksverwaltungsbehörde die Basis für die Weiterverrechnung
von Verwahrungsleistungen (Unterbringung, Fütterung, tierärztliche Behandlung
etc.) an den Tierhalter darstellen.
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Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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