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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.38

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„über die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen zur Errichtung eines
leistungsfähigen Regionalbahnsystems im Zentralraum der Landeshauptstadt Innsbruck“ aus dem Jahre 2004 festgelegt waren.
Die Entscheidung für die Errichtung eines projektbezogenen Syndikatsvertrages wurde in der 3. Sitzung der Unterarbeitsgruppe „Vertrag“ am
22.07.2009 getroffen und ein erster Vertragsentwurf bis September des
betreffenden Jahres ausgearbeitet. Ein Abschluss kam in den darauffolgenden Jahren jedoch nicht zustande. Ab dem Frühjahr 2012 wurde der
Abschluss einer Vereinbarung, in welcher u.a. die Entscheidungskompetenzen der Stadt und des Landes als (Haupt-)Finanziers des Regionalund Straßenbahnprojektes geregelt werden, von den projektfinanzierenden Parteien mit Nachdruck verfolgt.
Schließlich hat der AR der IKB AG am 30.11.2012 bzw. der GR am
13.12.2012 die Genehmigung zum Abschluss des von den Vertragsparteien akkordierten Projekts- und Syndikatsvertrags ausgesprochen. Die
rechtmäßige Unterzeichnung des Vertragswerkes erfolgte letztlich am
11.11.2013 und wurde damit der Beschluss des GR vom 21.12.2007 sowie der Regierungsbeschluss des Landes vom 06.11.2012 vollzogen.
Gliederung

Der der Kontrollabteilung vorliegende, zwischen den Gesellschaftern
Land (4,0 %), Stadt (45,0 %) und IKB AG (51,0 %) abgeschlossene, Projekts- und Syndikatsvertrag gliedert sich neben der Präambel in Grundsatzvereinbarungen zum Regional- und Straßenbahnprojekt, Sondervereinbarungen über die Zusammenarbeit der Gesellschafter der IVB betreffend das Regional- und Straßenbahnprojekt, in sonstige Vereinbarungen und Schlussbestimmungen.

Vertragsauslegung

Die Präambel des Projekts- und Syndikatsvertrages verweist u.a. darauf,
dass die IVB das Regional- und Straßenbahnprojekt umsetzt bzw. die
hierfür erforderliche Projektinfrastruktur errichtet, die notwendigen Fahrbetriebsmittel beschafft und für die Instandhaltung verantwortlich ist.
In Ergänzung zum bestehenden ÖPNRV-Angebot im Tiroler Zentralraum
sollen durch den Betrieb einer Regionalbahn auf einer (weitgehend) neu
zu errichtenden Trasse neue Siedlungsbereiche im Nordwesten der
Stadt erschlossen werden, die Umlandgemeinden an die Stadt angebunden sowie im Sinne des Regionalbahncharakters an mehreren Punkten
eine Verknüpfung mit dem bestehenden Eisenbahnnetz der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft hergestellt werden (Zubringerfunktion).

Finanzierungsschlüssel

Ferner legten die beiden Vertragsparteien fest, das Regional- und Straßenbahnprojekt nach den in den vergangenen Jahren gefassten Beschlüssen zu entwickeln sowie an den im Jahr 2007 diesbezüglich ausverhandelten Finanzierungsschlüsseln festzuhalten:

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Zl. KA-13371/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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