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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.39

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Grundsatzbeschluss GR vom 21.12.2007

Finanzierungsschlüssel
Stadt

Infrastruktur Regionalbahn
Kernbereich (Hauptbahnhof O-Dorf / Technik West)
Infrastruktur Regionalbahn
Außerhalb Kernbereich (O-Dorf - Rum und Technik West Völs)

66,7%

33,3%
100,0%

Fahrbetriebsmittel Regionalbahn

25,0%

Infrastruktur Straßenbahn
Teilprojekt Ost

100,0%

Fahrbetriebsmittel Straßenbahn

66,7%

33,3%

Mehraufwand Straßenbahninfrastruktur
(Regionalbahntauglichkeit)

50,0%

50,0%

Kosten Werkstätte und Abstellhalle

50,0%

50,0%

Aufwendungen Zugleitsystem

(Projekt-)Grundlagenund (Projekt-)
Umsetzungsbeschluss

Land

75,0%

100,0%

Kosten Maßnahmenuntersuchung

20,0%

Ersatzanschaffung Dieselbusse
(aufgrund Auflassung O-Bussystem)

100,0%

Grundkosten

66,7%

80,0%

33,3%

Im Rahmen der Sondervereinbarungen über die Zusammenarbeit der
Gesellschafter der IVB betreffend das Regional- und Straßenbahnprojekt
ist u.a. die Vorgehensweise in Bezug auf die Beschlussfassungen der
„Projektsteuerungsgruppe“ geändert worden. So waren ab in Kraft treten
der gegenständlichen Vereinbarung alle (Projekt-)Grundlagen-beschlüsse von der GV der IVB, (Projekt-)Umsetzungsbeschlüsse von dem
gesondert einzurichtenden (Projekt-)Beirat als eigenständigem Steuerungs- und Kontrollorgan zu fassen.
Unter (Projekt-)Grundlagenbeschlüsse sind jene Entscheidungen der GV
zu verstehen, die sich mit der „grundsätzlichen Frage befassen, ob eine
Teiletappe … umgesetzt werden soll (ggf. auch inklusive allfälliger inhaltlicher Vorgaben für die konkrete Umsetzung des Regional- und Straßenbahnprojektes)
und/oder
Beschlüsse, die die Finanzierung
der jeweiligen Projektetappe in allgemeiner Form regeln“. Bei den (Projekt-)Umsetzungsbeschlüssen handelt es sich um Entscheidungen, welche nach der Fassung eines (Projekt-)Grundlagenbeschlusses dessen
Umsetzung (Funktions-, Detail- und Einreichplanung, Errichtung und Bau
etc.) betreffen.

Stimmrecht

Des Weiteren haben die Vertragsparteien vereinbart, ihre jeweiligen
Stimmrechte in allen betroffenen, gemeinsam zu beschickenden Organen der IVB hinsichtlich all jener Angelegenheiten, „welche die Umsetzung des Regional- und Straßenbahnprojektes unmittelbar oder mittelbar
betreffen, nur und ausschließlich im gegenseitigen Einvernehmen und

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-13371/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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