Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_22.03.2018.pdf
- S.61
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Die Kontrollabteilung hat dem TfT daher nahegelegt, nach Ausrollung der in Auftrag gegebenen Kostenrechnung mit dem Land Tirol Kontakt aufzunehmen und
der Bestimmung des § 30 Abs. 2 TSchG entsprechend eine substanzhaltige Dokumentation der von ihm zu erbringenden tierschutzrelevanten Leistungen und des
dafür zu entrichtenden (kostendeckenden) Entgeltes anzustreben.
In seiner Stellungnahme bemerkte der TfT, dass jedenfalls beabsichtigt sei, die
Ergebnisse der Kostenrechnung in die zukünftigen Gespräche einzubringen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2017 führt der TfT dazu aus, dass inzwischen wesentliche Meilensteine erreicht worden seien, das Projekt aber noch nicht
abgeschlossen sei. Unter anderem musste „zur Vorbereitung der Einführung der
Kostenrechnung zunächst ein neues Buchhaltungsprogramm“ eingesetzt werden.
Aus diesem Grund werde die Implementierung des Moduls Kostenrechnung voraussichtlich im Lauf des Jahres 2018 erfolgen. Ergänzend hat der TfT bemerkt,
dass im Jahr 2017 innerhalb der Software Mitgliederverwaltung eine Tierdatenbank programmiert wurde, in der alle wesentlichen Informationen zum jeweiligen
Tier hinterlegt werden. Dadurch stünden in Zukunft wöchentlich aktuelle Daten
zum Tierbestand sowie verschiedene Kennzahlen, die auch für die Kostenrechnung wesentlich sind, zur Verfügung. Die Tierdatenbank werde seit Beginn 2018
befüllt und nach der Datenübernahme aus der letztmalig über Excel erstellten Statistik für 2017 (geplant bis Ende Februar 2018) voll in Betrieb gehen.
Letztlich gab der TfT der Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang zu verstehen, dass eine vollständige Inbetriebnahme der Kostenrechnung „realistisch frühestens im Jahr 2019 möglich sein“ werde.
Für die im Jahr 2018 zu führenden Verhandlungen über die neue Fördervereinbarung werde der TfT daher noch auf eine „händische Berechnung auf der Grundlage des Jahresabschlusses 2017 zurückgreifen müssen, die aber im Kern bereits
dem neuen System folgen soll. Zeithorizont dafür ist April 2018.“
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Im Hinblick auf die Sicherung des Förderungszweckes und Überwachung bezüglich der Einhaltung vereinbarter Bestimmungen erklärt(e) sich der Verein für die
Jahre 2015 und 2016 sowie 2017 und 2018 einverstanden, den „Subventionsgebern oder den von ihnen beauftragten Organen … jederzeit nach vorhergehender
Terminvereinbarung Einsicht in sämtliche Unterlagen … die für die Prüfung der Finanzgebarung erforderlich sind …“ zu gewähren. Über Verlangen sind Originalrechnungen, Lohnkontoblätter etc. in Höhe der gewährten Förderung vorzulegen.
In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung angemerkt, dass sich die
stichprobenartige Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des TfT als komplex
und zeitaufwändig erwies und zum einen in der meist fragmentarischen Dokumentation sowie in der vom Obmann des Tierschutzvereines vorgegebenen, eingeschränkten Anzahl an Ansprechpartner begründet war. Zum anderen sind die von
der Kontrollabteilung angeforderten Unterlagen vom TfT bzw. von der Stiftung teilweise trotz mehrmaliger Urgenzen zeitverzögert bereitgestellt worden bzw. konnten Unterlagen aufgrund unvollständiger Aktenverwaltung vereinzelt nicht vorgelegt werden.
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Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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