Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.57
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Entfall Abschnitte
W10S und W11S
Aufgrund des politischen Beschlusses, die Weiterführung der Straßenbahn ab der Abzweigung Peerhofstraße entlang der Karl-InnerebnerStraße bis zum Nocksteig vorerst nicht weiter zu verfolgen, kamen die
Abschnitte W10S und W11S nicht zur Ausführung.
W13 – Technik West
Lagemäßige
Beschreibung
Der Abschnitt W13 schließt an die Abschnitte W7 und W8S an, verläuft
westlich zur Haltestellenanlage „Technik West“ und weiter bis zur Wendeanlage auf ca. Höhe des Wohnheims Lohbach. Die Abschnittslänge
beträgt ca. 660 m.
Bauliche Ausführung
Abschnitt W13
Die bauliche Umsetzung erfolgte aufgrund von Verzögerungen durch
Fremdgrundbeanspruchungen und übergeordnete raumplanerische Projekte im Bereich der Wendeanlage bzw. der künftigen Anschlussstelle
Richtung Harterhofgründe und Völs in zwei Bauphasen in den Jahren
2017 (Endhaltestelle „Technik West“ und zweispurige Wendeanlage) und
2018 (3. Gleis für die künftige Verlängerung der Regionalbahn bis nach
Völs).
Zugunsten eines zusätzlichen Fahrstreifens mussten bestehende, als
Schrägparker ausgeführte PKW-Stellplätze, Grünflächen sowie eine bestehende Haltestellenbucht aufgelassen werden. Bäume, die infolge der
Maßnahmen entfernt werden mussten, wurden durch Baumscheiben auf
dem kombinierten Fuß- und Radweg und im Haltestellenbereich neu gepflanzt.
5.2 Behördenverfahren
Zum Prüfungszeitpunkt 31.12.2019 waren für die betrachteten Projektabschnitte W5 – W12S bzw. W13, im Gebiet zwischen dem Fischerhäuslweg und den Endhaltestellen „Peerhofsiedlung“ und „Technik West“ inkl.
Wendeanlage, nachfolgende Behördenverfahren positiv per Bescheid
abgeschlossen:
Feststellungsverfahren
gemäß § 24
UVP-G 2000
Bescheid der LReg. vom 02.11.2009, dass für die Abschnitte zwischen der Haltestelle „Sillpark“ und der Haltestelle „Peerhofsiedlung“
(W1-W12S) keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist
Bescheid der LReg. vom 26.07.2011, dass für den Abschnitt W13
keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist
Eisenbahnrechtliches
Baugenehmigungsverfahren gemäß §§ 31 ff
EisbG 1957
Bescheid des LH vom 09.07.2014 für die Abschnitte W7 – W12S bzw.
W13 exkl. der Endhaltestellen W12S und W13
Bescheid des LH vom 15.12.2014 für die Abschnitte W5 und W6
Bescheid des LH vom 07.07.2015 für die Endhaltestellen W12S und
W13
Bescheid des LH vom 25.01.2017 für die (überarbeitete) Endhaltestelle W13
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Zl. KA-13371/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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