Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.58

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Straßenbaubewilligung
gemäß §§ 40 ff
TStG 1989

 Bescheid der LReg. vom 16.02.2015 für die Abschnitte W5 und W6
auf dem Gebiet der Landesstraße „B 171 Tiroler Straße“
 Bescheid der BGMin vom 12.08.2015 für die Endhaltestellen W12S
und W13
 Bescheid der BGMin vom 12.11.2015 für die Abschnitte W7 – W12S
bzw. W13 exkl. der Endhaltestellen W12S und W13
 Bescheid der BGMin vom 31.05.2017 für die (überarbeitete) End-haltestelle W13

Betriebsbewilligung
gemäß § 35 Abs. 1
EisbG 1957

 Bescheid des LH vom 07.12.2017 für die Abschnitte W5 – W12S bzw.
W13

Wasserrechtliches
Bewilligungsverfahren
gemäß §§ 12 und 34
WRG 1959

 Bescheid der BGMin vom 03.04.2017 für die Errichtung der Zufahrt
zur Endhaltestelle W13 im Grundwasserschongebiet (Teil 1)

Bewilligungen gemäß
§ 90 StVO 1960

 Bescheid der BGMin vom 12.03.2018 für die Errichtung der Wendeanlage W13 im Grundwasserschongebiet (Teil 2)
Im Rahmen der Straßen- und Gleisbauarbeiten waren zudem in sämtlichen Abschnitten abhängig vom jeweiligen Baufortschritt laufend Verkehrsregelungen zu treffen. Hierzu waren von der Behörde zahlreiche
Bescheide zur Bewilligung von Arbeiten gemäß § 90 StVO auszufertigen.
Diese lagen den von der Kontrollabteilung eingesehenen Unterlagen bei.
5.3 Vergabevorgänge

Informationsbereitstellung und
abschnittsweise
Ermittlung der
geschätzten
Gesamtkosten für
Bau-, Liefer- und
Dienstleistungen

Die nachfolgenden Ausführungen der Kontrollabteilung beruhen auf den
von der IVB zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen zu
Vergabevorgängen und Beauftragungen betreffend die Abschnitte W5 –
W13.
Der Ausbau des Regional- und Straßenbahnnetzes erfolgte abschnittsweise in mehreren zeitlich und örtlich getrennten Bauphasen. Die Ermittlung des geschätzten Gesamtwertes der Bau-, Liefer- und Dienstleistungen hinsichtlich des Schwellenwertes für Vergabeverfahren im Oberoder Unterschwellenbereich gemäß § 182 BVergG 2006 erfolgte getrennt
nach Abschnitten.
Planungsleistungen

Detailplanung
Abschnitte W5 – W13

Als Vergabeverfahren wurde ein Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb gewählt. Angaben zu den geschätzten Gesamtkosten des Auftrages und ob das Verfahren im Ober- oder Unterschwellenbereich geführt wurde, waren den Unterlagen nicht zu entnehmen. Der Zuschlag erfolgte an den Bestbieter. Das im Zuge der Angebotsprüfung erstellte Protokoll lag ohne Unterfertigung und ohne Datumsangabe vor.
Auch wenn gemäß BVergG 2006 § 264 ff bzw. BVergG 2018 § 298 ff bei
Vergabeverfahren von Sektorenauftraggebern keine formalisierte Öffnung der Angebote erforderlich ist, empfahl die Kontrollabteilung den-

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Zl. KA-13371/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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