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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.72

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Es konnten 29 Leistungspositionen identifiziert werden, die entweder neu
hinzugefügt oder für welche Änderungen der ursprünglichen Massen/Mengen vorgenommen wurden.
Nach Sichtung der vorhandenen Mehrkostenforderungen konnte festgestellt werden, dass diese zum überwiegenden Teil den neuen oder geänderten Leistungspositionen direkt zugeordnet werden konnten. Für zwei
geänderte bzw. neue Positionen lagen keine Belege vor. Diese hatten
jedoch hinsichtlich ihrer Massen und Kosten keinen wesentlichen Einfluss auf die Kostenentwicklung.
In Summe betrugen die veranschlagten zusätzlichen Kosten aus Mehrkostenforderungen gegenüber dem Angebots-LV rd. € 150.600,00.
Obergruppe
„Brückenbau“

Auf Leistungsgruppenebene waren die maßgeblichen Mehrkosten in den
Obergruppen „Brückenbau“ und „Straßenbau“ zu finden, während in der
OG „Gleisbau“ beinahe in Beauftragungshöhe abgerechnet wurde.
Die Kontrollabteilung nahm vertiefend eine Gegenüberstellung auf Leistungsgruppen- (LG), Unterleistungsgruppen- (UG) und Leistungspositionsebene (LP) vor.
In der OG „Brückenbau“, welche beinahe ausschließlich Leistungen des
Abschnitts W5 umfasste, waren wesentliche Mehrkosten in den Leistungsgruppen „Baustellengemeinkosten“ (+ € 20.216,93) und „Gründungsarbeiten“ (+ € 39.036,24), aber vor allem in der LG „Sondergründungen“ (+ € 75.320,07) zu verzeichnen.
In den Baustellengemeinkosten zeichnete die UG „Baustellensicherung“
(+ € 19.537,02) für die Mehrkosten verantwortlich.
Die Mehrkosten in der UG „Baugrubenaushub“ der LG „Gründungsarbeiten“ waren auf teils unerwartet schlechte Bodenverhältnisse im Zusammenhang mit dem hohen Grundwasserspiegel zurückzuführen. So konnten Mehrmassen an Baugrubenaushub inkl. Kosten für das Wegschaffen
des Aushubmaterials und folglich höhere Mengen an Hinterfüllungsmaterial festgestellt werden.
Im Zusammenhang mit der Standfestigkeit und der Qualität des vorgefundenen Bodenmaterials stehen auch die Kosten der LG „Sondergründungen“, welche im Zuge der Bauarbeiten auf Basis eines Nachtragsangebotes beauftragt wurde. Hierbei handelte es sich um Micropfähle im
Bereich des Brückenbauwerks Vögelebichl, welche nach geotechnischem und statischem Befund als geeignetes Instrument zur tragfähigen
Fundierung des Bauwerks eingesetzt wurden.

Obergruppe
„Straßenbau“

In der OG „Straßenbau“ wurden Leistungen des Abschnitts W5 in Höhe
von € 485.377,75 und W6 in Höhe von € 2.130.856,43 abgerechnet. Wesentliche Mehrkosten waren in den LG „Vor-, Abtrags- und Erdarbeiten“
(+ € 168.262,51),
„Entwässerungsund
Kabelgrabarbeiten“
(+ € 58.583,67), „Gründungsarbeiten“ (+ € 60.733,73), „Unterbauplanum, ungebundene Tragschichten u. Bankette“ (+ € 110.622,43) sowie

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Zl. KA-13371/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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