Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.73
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„Bituminöse Trag- und Deckschichten“ (+ € 71.196,45) zu verzeichnen,
wobei in allen Leistungsgruppen der überwiegende Anteil der Massen
und Kosten (80 – 92 %) dem Abschnitt W6 - Kranebitter Allee zuzurechnen war.
Das Plus an Kosten in der Leistungsgruppe „Entwässerungs- und Kabelgrabarbeiten“ war maßgeblich auf ein Mehr an Straßenabläufen und
Schächten (+ € 24.338,64) und auf den erhöhten Verbrauch an Geoverbundstoffen, welche u.a. im Bereich des Straßen- und Böschungsbaues
oder als Rohrleitungsschutz Anwendung finden (+ € 46.797,73), zurückzuführen.
Gegenüber dem Angebots-LV wurden zudem rd. 1.200 m³ mehr Baugrubenmaterial ausgehoben, geladen und weggeschaffen und rd. 1.825 t
mehr Felsbruch zum Wiedereinbau geliefert, als im Auftrags-LV vorgesehen waren. Die Mehrkosten aus allein diesen beiden Positionen der
Leistungsgruppe „Gründungsarbeiten“ ergaben sich vor Berücksichtigung von Minderkosten zu € 68.526,22.
In der LG „Unterbauplanum ungebundene Tragschichten u. Bankette“
(+ € 110.622,43) konnten die massiven Mehrkosten auf die Unterleistungsgruppe „Ungebundene untere Tragschicht“ zurückgeführt werden.
So wurde in Verbindung mit den unerwartet schlechten Bodenverhältnissen beinahe das Doppelte des entsprechenden Materials eingesetzt.
Wesentlich höhere Mengen in den LP „Reinigen Hochdruckwasser“,
„Vorspritzen“ und „Vorspritzen Polymerbitumen“ führten in der LG „Bituminöse Trag- und Deckschichten“ zu Mehrkosten in Höhe von
€ 86.974,08. Zu Mehr- und Mindermaßen kam es in den Unterleistungsgruppen für „Bituminöse Tragschichten“ und „Asphaltbeton-Deckschichten“, sodass sich die LG-Mehrkosten in Summe auf € 71.196,45 beliefen.
Ergebnis
Die Kontrollabteilung kam zum Ergebnis, dass die Mehrkosten im Gewerk „Baumeisterarbeiten“ für die Abschnitte W5 und W6 im überwiegenden Maße durch die vorgefundenen Bodenverhältnisse ausgelöst wurden.
Doppelverbuchung
Eine in der digital geführten Kostenaufstellung identifizierte und im Zusammenhang mit den Baumeisterarbeiten W5 und W6 stehende Doppelverbuchung in Höhe von € 1.549,48 wurde der IVB zur Prüfung und Korrektur empfohlen. Diese wird der Empfehlung Folge leisten.
Bauteilcodes
Im Zuge der Beauftragung per Schlussbrief und Gegenschlussbrief
wurde vereinbart, Leistungen unter Verwendung von Bauteilcodes/-gruppen abzurechnen. In diesem Zusammenhang konnte im Zuge der Prüfung festgestellt werden, dass es teils zu falschen Zuordnungen gekommen war. Die Kontrollabteilung teilte der IVB den Sachverhalt und die
entsprechenden Positionen mit und empfahl, eine entsprechende Korrektur zu prüfen und ggf. durchzuführen. Die IVB informierte im Anhörungsverfahren, dieser Empfehlung zu folgen.
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Zl. KA-13371/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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