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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.92

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Für die Geschäftsjahre 2008 bis 2018 (also inkl. Stand letzte Prüfung)
schüttete die IKB AG an die Stadt unter dem Titel „Vorzugsdividende Regionalbahn“ eine Gesamtsumme von € 7.432.904,12 aus. An die TIWAG
stellte die IKB AG für diesen Zeitraum eine dahingehende Gesamtsumme von € 5.097.584,07 flüssig.
Somit belief sich die seitens der IKB AG als „Vorzugsdividende Regionalbahn“ bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfungshandlungen der
Kontrollabteilung Ende Dezember 2019 ausbezahlte Summe auf einen
Betrag von € 12.530.488,19.
Festlegung
Vorzugsdividende
Regionalbahn für das
Jahr 2018 auf der
Grundlage von
Schätzwerten –
Empfehlung

Bezüglich der für das Jahr 2018 zur Auszahlung gelangten Vorzugsdividende Regionalbahn zeigte sich die Kontrollabteilung zunächst verwundert darüber, dass im Unterschied zu den Vorjahren „gerade“ Beträge zur
Auszahlung gelangt sind (€ 1.100.000,00 für Stadt bzw. € 670.000,00 für
TIWAG).
Im Zuge der weiteren Recherchen stellte sich heraus, dass es sich bei
den für das Jahr 2018 ausbezahlten Vorzugsdividenden um geschätzte
Beträge handelte. Die Notwendigkeit einer diesbezüglichen Abschätzung
der Vorzugsdividenden (bzw. der zugrundeliegenden Abschreibungssummen) habe sich nach erhaltener Auskunft des zuständigen Abteilungsleiters der IKB AG aufgrund der Mitte März 2019 aufgetretenen
massiven Störung in der IKT der IKB AG ergeben. Somit seien von der
IKB AG – zur Sicherstellung der Einhaltung des gewohnten terminlichen
Ablaufes in Bezug auf die Abhaltung der Hauptversammlung – die Vorzugsdividenden geschätzt worden. Allfällige Abweichungen würden im
Folgejahr aufgerollt bzw. ausgeglichen werden.
Nach Maßgabe der von der IVB im Zuge der Prüfung bereitgestellten Abschreibungstabellen für das Jahr 2018 berechnete die Kontrollabteilung
eine Vorzugsdividende Regionalbahn für die Stadt im Betrag von
€ 1.218.149,48. Im Vergleich zu der bislang von der IKB AG ausbezahlten (geschätzten) Vorzugsdividende (€ 1.100.000,00) ergäbe sich nach
Einschätzung der Kontrollabteilung eine nachzuzahlende Differenz von
€ 118.149,48.
Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft als für die städtischen Beteiligungen zuständige Dienststelle,
diese Nachzahlung der Vorzugsdividende für den Sommer 2020 in Evidenz zu halten und den dahingehenden Zahlungseingang zu überwachen. Die MA IV sicherte im Anhörungsverfahren zu, die Nachzahlung
der Vorzugsdividende – wie angeregt – in Evidenz zu halten.

Ersatzzahlungen des
Landes Tirol im
Zusammenhang mit
dem so genannten
„steuerlichen
Querverbund TIWAG“

Vor dem Hintergrund des im Jahr 2007 prognostizierten Investitionsbedarfes (€ 371,39 Mio.) war bereits damals absehbar, dass das jährliche
Abschreibungspotenzial bzw. dessen Auswirkung auf die Verluste der
IVB die aus ertragsteuerlicher Sicht verfügbaren Gewinne des IKB AGKonzerns übersteigen werden.
Aus diesem Grund war anfänglich der Aufbau einer eigenen gesellschaftsrechtlichen Konstruktion unter Beteiligung der TIWAG angedacht.
Diese Anstrengungen verfolgten letztlich das Ziel, die in Verbindung mit
den Investitionen des Regional- und Straßenbahnprojektes stehenden
künftigen Abschreibungen bzw. die mit ihnen verbundenen buchhalteri-

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Zl. KA-13371/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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