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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.128

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Zudem hat die Fachdienststelle einen abweichenden Betrag aufgrund
einer falschen Auswertung über die verabreichten HPV-Impfungen
(16 statt 13 Immunisierungen) an die Impfstoffabgabestelle, die Landessanitätsdirektion des Amtes der Tiroler Landesregierung, überwiesen.
Anhand der von der Dienststelle zur Verfügung gestellten Unterlagen
erkannte die Kontrollabteilung des Weiteren, dass in mehreren Fällen
geimpften Jugendlichen ein erhöhter Selbstkostenpreis vorgeschrieben
wurde.
Darüber hinaus wurde einer Schülerin der verpflichtende Selbstbehalt
zufolge der übermittelten tagweisen „Honorarliste Impfungen“ nicht vorgeschrieben bzw. eingenommen.
Im Zuge der Einschau in die diesbezüglichen Abrechnungen des Jahres 2018 monierte die Kontrollabteilung ferner, dass zwei Jugendlichen
fälschlicherweise der Selbstkostenanteil von je € 52,00 doppelt verrechnet wurde.
Abschließend merkte die Kontrollabteilung an, dass zum (rechnerischen) Ausgleich des betreffenden Sachkontos 289400 HPV-Impfung
Verrechnung ATL eine dementsprechende geringfügige Ausgleichsbuchung von € 22,00 vom Ordentlichen Haushalt, von der Haushaltsstelle
1/500010-728000 Gesundheitswesen, sonstige Leistungen erfolgte. Im
Haushaltsjahr 2019 wurde abermals eine weitere Ausgleichsbuchung
allerdings in Höhe von € 267,00 rückwirkend für das Rechnungsjahr
2017 vom Ordentlichen Haushalt durchgeführt.
Die Kontrollabteilung wies in diesem Kontext ausdrücklich darauf hin,
dass der primäre Zweck der voranschlagsunwirksamen (durchlaufenden) Gebarung ist, erhaltene Einzahlungen (Einnahmen) und geleistete
Auszahlungen (Ausgaben), die nicht endgültig für die Stadtgemeinde
Innsbruck sind, an Dritte (in derselben Höhe) weiterzuleiten.
Zusammenfassend stellte die Kontrollabteilung fest, dass bei den Abrechnungen der Impfungen gegen die Humane Papillomaviren (HPV),
insbesondere bei jenen Jugendlichen, die einen Selbstkostenanteil zu
bezahlen hatten, zum Teil organisatorische, verwaltungstechnische
und kommunikative Schwachstellen offenkundig wurden.
Im Hinblick auf die in diesem Bericht aufgezeigten Beanstandungen
empfahl die Kontrollabteilung, künftig im Rahmen der Haushaltsüberwachung des betreffenden Sachkontos eine inhaltliche periodische
Prüfung der Einnahmen und Ausgaben durchzuführen – insbesondere
der Höhe nach, denn der gemäß dem HPV-Impfprogramm des Landes
Tirol zu verrechnende Selbstkostenanteil ist in gleicher Höhe an das
Amt der Tiroler Landesregierung, Landessanitätsdirektion weiterzuleiten.
Zudem regte die Kontrollabteilung in diesem Kontext an, die vorgeschriebenen Einnahmen (Selbstbehalte) mit den Einzahlungsbestätigungen der Stadthauptkasse sowie mit den (monatlichen) Honorarlisten Impfungen (aus der Oracle Datenbank) abzugleichen und die betreffenden Dokumente nachvollziehbar zu archivieren.
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Zl. KA-14491/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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