Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.132
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Tierärzten ein amtliches Kilometergeld in Gesamthöhe von € 5.481,42
überwiesen. Zum anderen wurden mit dem Land Tirol (Fleischausgleichskasse) eine Wegentschädigung im Ausmaß von insgesamt
€ 5.465,04 abgerechnet.
Bezugnehmend auf die oben erwähnten Beanstandungen und Feststellungen im Konnex mit den Schlachttier-, Fleisch- und Kontrolluntersuchungen nach dem LMSVG empfahl die Kontrollabteilung zum einen,
in regelmäßigen Abständen stichprobenartige Plausibilitätskontrollen
bei den gegenwärtigen Abrechnungen (bspw. Tierarztabrechnungen,
Monatsabrechnungen der Stadtgemeinde Innsbruck) durchzuführen.
Zum anderen regte die Kontrollabteilung an, in Abstimmung mit dem
Amt der Tiroler Landesregierung (Landesveterinärdirektion) die im Jahr
2014 festgeschriebenen Erläuterungen zur Gebührenabrechnung (auf
ihre Begriffsbestimmungen) zu evaluieren. Darüber hinaus empfahl die
Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang ebenfalls, die bisher praktizierende Vorgehensweise hinsichtlich Gebührenabrechnung im Sinne
einer Verwaltungsvereinfachung bzw. -effizienz zu überdenken.
Des Weiteren empfahl die Kontrollabteilung, nach Maßgabe der Bestimmungen im Tiroler Fleischuntersuchungsgebührengesetz in Verbindung mit dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz zu prüfen, welcher Gebietskörperschaft die betreffende Gebühr für
Schlachttier- und Fleischuntersuchungen sowie Kontrolluntersuchungen nach dem LMSVG letztlich zufließt.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte die zuständige Fachdienststelle mit, dass mit dem Amt der Tiroler Landesregierung, Landesveterinärdirektion Kontakt aufgenommen wurde.
3.3.3 Organmandate
Nebenkasse des
Referates LebensmittelaufsichtMarktwesen
Die Kontrollabteilung erkannte im Zuge ihrer Recherchen, dass die betreffenden Lebensmittelinspektoren des Referates Lebensmittelaufsicht-Marktwesen Geldstrafen aus Verwaltungsübertretungen bar einheben und im referatseigenen Tresor vorübergehend aufbewahren. Zu
einem späteren Zeitpunkt (in periodischen Abständen) werden die bar
eingehobenen Strafgelder vom Referatsleiter auf das betreffende Bankkonto der Stadtgemeinde Innsbruck gesammelt einbezahlt.
Entsprechend den Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes
(VStG) wurde den besagten Aufsichtsorganen des Referates Lebensmittelaufsicht-Marktwesen die schriftliche Ermächtigung in Form einer
Legitimationsurkunde erteilt, Geldstrafen für bestimmte Verwaltungsübertretungen einzuheben. Eine Verifizierung der diesbezüglichen Ermächtigungsurkunden der jeweiligen Mitarbeiter des Referates gab keinen Anlass für Beanstandungen.
Bei den im Rahmen des Inkassos eingehobenen Strafgeldern handelt
es sich nach Ansicht der Kontrollabteilung um eine Nebenkasse im
Sinne der städtischen Handkassenordnung 2008. Diese wird zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs, für die Abwicklung von Kassengeschäften, vor allem der Entgegennahme von Einzahlungen (Inkasso),
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Zl. KA-14491/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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