Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.133
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als unselbständige Hilfsstelle der Stadtkasse eingerichtet. Die Kontrollabteilung verwies in diesem Kontext auf ihre bereits im Bericht dargelegten Ausführungen und die daraus abgeleitete Empfehlung.
3.4 Handverlagskassen
Handkassenverwalter(in)
Empfehlung
Die Kontrollabteilung nahm eine Überprüfung der vom Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen für seine zugeordneten Referate
schriftlich gestellten Anträge zur Führung einer Handkasse bei der betreffenden Fachdienststelle der MA IV vor.
Die Durchsicht der seinerzeitigen Ansuchen, welche (aktuell) mit
20.09.2005 bzw. 16.03.2009 datiert sind, ergab, dass beim Referat Gesundheitswesen eine ehemalige Bedienstete, die mittlerweile in eine
andere Dienststelle wechselte, aktenmäßig weiterhin als Kassenverantwortliche geführt wird. Weitere Recherchen der Kontrollabteilung zeigten ferner, dass in der Zwischenzeit noch eine andere Beschäftigte des
betreffenden Referates die referatsbezogene Handkasse führte. Nach
Auskunft des Referates ist diese nun eine von zwei Stellvertreterinnen
der gegenwärtigen Handkassenverwalterin.
In Anbetracht des Umstandes – weder die derzeit tätige Kassenverwalterin noch deren Vertretungen wurden nachweislich dem Amt für Rechnungswesen zur Kenntnis gebracht – wies die Kontrollabteilung ergänzend darauf hin, dass bei einer Überlassung der Handkassenführung
die Übergabe vorhandener Bargeldbestände vom Übergeber bzw.
Übernehmer zu bestätigen ist.
Die Kontrollabteilung empfahl, umgehend die formalrechtliche Bestellung der derzeitigen Kassenverwalterin sowie einer Vertretung im Verhinderungsfall entsprechend den Bestimmungen der maßgebenden
städtischen Handkassenordnung zu veranlassen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung eine Umsetzung
der Empfehlung zugesagt.
Handkassenprüfung
Empfehlung
Die Kontrollabteilung hat entsprechend ihrer im Innsbrucker Stadtrecht
festgelegten Befugnis am 28.11.2019 in den Büroräumlichkeiten des
Referates Gesundheitswesen eine Handkassenprüfung durchgeführt,
bei welcher sowohl die Richtigkeit des Bargeldbestandes überprüft als
auch die Aufzeichnungen und Belege auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin
sowie die Kassengebarung in Bezug auf ihre Übereinstimmung mit den
haushaltsrechtlichen Vorschriften untersucht worden sind.
Der zum Prüfungsstichtag festgehaltene Kassenbestand wurde mithilfe
eines Kassenzählprotokolls und anhand der einzelnen von der geprüften Dienststelle bereits verausgabten Barbelege (bspw. Parkgebühren,
Büromaterial) von der Kontrollabteilung ermittelt und stimmte mit dem
Sollkassenbestand überein.
Verwundert zeigte sich die Kontrollabteilung zunächst darüber, dass die
bereits bezahlten Barbelege von der mutmaßlichen Kassenverantwortlichen weder in einem Kassabuch eingetragen noch EDV-mäßig erfasst
wurden. Diese wurden bis zur nächsten Abrechnung mit der städtischen Buchhaltung bzw. Stadtkasse gesammelt und mit der Handkassa in einem Schreibtisch verwahrt.
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Zl. KA-14491/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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