Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.134

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Die Kontrollabteilung verwies in diesem Zusammenhang auf die maßgeblichen Festlegungen der städtischen Handkassenordnung
(Zl. I-MD-00175e/2008) betreffend Führung eines eigenen für den Barverkehr erforderlichen Kassabuches.
Darüber hinaus merkte die Kontrollabteilung an, dass die Stadtgemeinde Innsbruck in Entsprechung des Innsbrucker Stadtrechts die
ordnungsgemäße und planmäßige Abwicklung der Jahreswirtschaft als
Grundlage für den Rechnungsabschluss laufend in Kassen- und Rechnungsbüchern nachzuweisen hat.
So muss nach Dafürhalten der Kontrollabteilung bei Nutzung eines
elektronischen Kassabuches („auch mittels EDV“) gewährleistet sein,
dass eine nachträgliche Änderung ausgeschlossen ist oder diese zumindest gekennzeichnet wird.
Aus diesen genannten Gründen empfahl die Kontrollabteilung nach
Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen (Handkassenordnung,
Stadtrecht) sowie den allgemeingültigen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, künftig im geprüften Referat Gesundheitswesen ein
einheitlich strukturiertes Kassenbuch zu führen. In dieses sind alle Bargeschäfte eines Monats vollständig und chronologisch einzutragen.
Diese Eintragungen haben aus Sicht der Kontrollabteilung zumindest
folgende Angaben (Datum des Geschäftsvorfalls, eindeutig zuordenbare Belegnummer, Buchungstext, Betrag sowie aktueller Kassenbestand) zu beinhalten.
Das Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen teilte hierzu mit,
der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
4 Personalmanagement
4.1 Personalausstattung
Personelle Ist-Situation

Die personelle Ist-Situation (auf Basis Vollzeitäquivalent mit Stichtag
30. September 2019) brachte ein Ergebnis von 28,037 Dienstposten.
Diese Dienstposten auf Basis einer Vollbeschäftigung verteilten sich
zur Prüfungseinschau auf 33 Dienstnehmer, wovon 21 Personen
(oder rd. 64 %) Ganztagskräfte waren und 12 Arbeitnehmer (oder rd.
36 %) ihren Dienst als Teilzeitkräfte versahen.
Von den insgesamt 33 Dienstnehmern befanden sich 4 Personen
(oder 12 %) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und waren
zudem alle Ganztageskräfte.
Der Großteil – nämlich 29 Personen oder 88 % – von den 33 zugeordneten Mitarbeitern im Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen
stand in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde Innsbruck. Der Anteil an Teilzeitkräften belief sich in diesem Segment auf
11 Dienstnehmer. Der überwiegende Teil der Vertragsbediensteten (18
Personen) verrichteten ihren Dienst als Vollzeitkräfte.

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Zl. KA-14491/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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