Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.139
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Im Referat Veterinärwesen bestand für die Wasenmeisterei ebenfalls
eine Rufbereitschaft. Die Einschau in die Prüfungsunterlagen machte
deutlich, dass die Einsätze der Wasenmeister während der Rufbereitschaft vorwiegend das Bergen von verendeten oder verletzten sowie
das Einfangen von herrenlosen Tieren im Stadtgebiet betrafen.
Zum Zeitpunkt der Einschau waren zwei Wasenmeister als Vollzeitkräfte bei der Stadt Innsbruck beschäftigt. Auch in diesem Referat war
ein zusätzlicher Dienstnehmer (auf Teilzeitbasis) beschäftigt, der jeweils einen Wochenenddienst pro Monat übernahm.
Aus den Prüfungsunterlagen ging hervor, dass die Wasenmeister
durchgehend (24 Stunden) erreichbar waren und daher die ausgedehnteste Rufbereitschaft der hier behandelten Arbeitnehmer hatten.
Stichprobe: Anzahl der
Rufbereitschaften und
Ruhezeiten
Die Stichprobe bei den beiden vollbeschäftigten Wasenmeistern im
Zeitraum von August bis Oktober 2019 zeigte, dass die beiden Arbeitnehmer pro Monat jeweils für über 10 Rufbereitschaften eingeteilt worden waren und diese auch geleistet hatten. Über den Beobachtungszeitraum von drei Monaten waren die Dienstnehmer an 42 bzw. 44 Tagen für die Rufbereitschaft vorgesehen.
Ein ähnliches Bild zeichnete die Einschau im Bereich der Desinfektoren.
Die beiden vollbeschäftigten Dienstnehmer waren über den Zeitraum
August bis Oktober 2019 insgesamt jeweils an 41 bzw. 45 Tagen für die
Rufbereitschaft in den Dienstplänen eingetragen.
Das I-VBG normiert im § 25, dass dem Vertragsbediensteten eine ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit (Wochenruhezeit) von mindestens 35 Stunden einschließlich der täglichen Ruhezeit (mindestens elf
Stunden) einzuräumen ist. Die Ausnahmebestimmungen hinsichtlich
der Ruhezeiten werden im § 27 I-VBG erläutert. Demnach sind auf Vertragsbedienstete mit spezifischen Tätigkeiten, die im Interesse der Allgemeinheit keinen Aufschub dulden, die Normierungen wie u.a. der Ruhezeiten nicht anzuwenden.
Bei den Desinfektoren im Referat Gesundheitswesen war urlaubsbedingt im Juni 2019 einer der beiden vollbeschäftigten Desinfektoren
vom 03. bis 21. dieses Monats (insgesamt durchgehend 19 Tage) für
die Rufbereitschaft eingeteilt. Zusätzlich versah der Dienstnehmer in
diesem Zeitraum seinen Dienst an den Werktagen, wobei der Dienstantritt jeweils um ca. 07.00 Uhr erfolgte.
Bei den Wasenmeistern im Referat Veterinärwesen ergab eine Stichprobe (Jahr 2019) ein ähnliches Ergebnis. Aufgrund der Abwesenheit
eines vollbeschäftigten Wasenmeisters in Form von Zeitausgleich und
Urlaub war der zweite vollbeschäftigte Wasenmeister von Montag den
08. Juli bis Sonntag 28. Juli in Rufbereitschaft und verrichtete in diesem
Zeitraum an Werktagen seinen Dienst ab 07.00 Uhr.
Die Kontrollabteilung merkte an dieser Stelle an, dass sowohl bei den
Desinfektoren als auch bei den Wasenmeistern aufgrund der ausgedehnten Rufbereitschaft und der Personalausstattung von jeweils zwei
Vollzeitkräften (und eines weiteren Dienstnehmers für ein Wochenende
im Monat) im Falle einer urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheit eines Dienstnehmers einerseits die Anzahl der Rufbereitschaften
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Zl. KA-14491/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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