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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.146

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Ansatzpunkte für eine
betriebswirtschaftliche
Evaluierung

Die im Pachtvertrag formulierte Untersuchung bzw. Evaluierung der
betriebswirtschaftlichen Entwicklung auf der Grundlage der von der IIR
offen zu legenden Zahlen nach Ablauf von zwei (Betriebs-)Jahren hat
nach Auskunft der Fachdienststelle bislang nicht stattgefunden.
Eine derartige Evaluierung erschien der Kontrollabteilung aus den folgenden Gründen dringend angebracht:
 Die gemeldeten Besucherzahlen dokumentieren in den vergangenen Jahren eine deutliche Steigerung. Im Vergleich zum Jahr 2010
als letztem Bewirtschaftungsjahr durch die IMG lässt sich für das
Jahr 2019 eine Steigerung um ca. 36 % errechnen.
 In den vergangenen Jahren kam es naturgemäß auch zu Preiserhöhungen für den Besuch des Stadtturms.
 Seit dem Jahr 2018 wird durch die Stadt aufgrund der maßgeblichen
landesgesetzlichen Änderungen keine Vergnügungssteuer auf die
Eintrittserlöse des Stadtturmes mehr vorgeschrieben. Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass die Vorschreibung der Kriegsopferabgabe infolge Abschaffung seitens des Landesgesetzgebers bereits ab 01.01.2015 eingestellt worden war. Recherchen der Kontrollabteilung dazu zeigten, dass für das Jahr 2017
von der Stadt an die IIR insgesamt ein Betrag von € 29.477,62 an
Vergnügungssteuer vorgeschrieben worden ist.
Alle von der Kontrollabteilung aufgezählten Punkte sind mit einer Erhöhung der Eintrittserlöse (bzw. der gesamten Umsatzerlöse) und
einer deutlich positiven Beeinflussung der Ertrags-/Aufwandsrelation
der IIR aus der Bewirtschaftung des Stadtturms und der öffentlichen
WC-Anlage verbunden.

Empfehlung

Im Zusammenhang mit dem bestehenden Pachtvertrag betreffend den
Stadtturm und die öffentliche WC-Anlage Altstadt sprach die Kontrollabteilung an die zuständige Fachdienststelle (MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft) die folgenden Empfehlungen aus:
 Nach Einschätzung der Kontrollabteilung sollte die ausständige (gemäß den Bestimmungen des Pachtvertrages ursprünglich nach Ablauf von zwei Jahren) vorgesehene betriebswirtschaftliche Evaluierung des Pachtverhältnisses auf der Grundlage der von der IIR bereitzustellenden aktuellen Zahlen nachgeholt und durchgeführt werden.
Dabei könnte die aktuelle Einnahmen-/Ausgabensituation erhoben
werden. Dies unter Berücksichtigung der deutlich gestiegenen Besucherzahlen, der von der IIR vorgenommenen Eintrittspreiserhöhungen sowie des Umstandes des Wegfalls der Kriegsopferabgabe ab
01.01.2015 und der Vergnügungssteuer ab 01.01.2018.
 Auf Basis des Ergebnisses dieser betriebswirtschaftlichen Untersuchung wäre aus Sicht der Kontrollabteilung eine Entscheidung über
eine (allenfalls veränderte) Weiterführung des bislang unentgeltlichen Pachtvertrages angebracht und dafür gegebenenfalls ein aktualisierter Gremialbeschluss einzuholen.

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Zl. KA-04129/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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