Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.165

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Bei der Gemeinderatssitzung am 21. November 2019 wurde Frau Mag.3 Ursula
Schwarzl ( Gr üne) zur Vizebürgermeisterin der Stadt Innsbruck gewählt. ( Abgegebene
Stimmen: 39, Ungültige Stimmen 4, Mag.3 Ursula Schwarzl 22 Stimmen, Rudi Federspiel 13 Stimmen).
Die verkehrspolitischen Maßnahmen von Verkehrsstadtr ätin Vzbgm. Mag.3 Ursula
Schwarzl, welche ihrerseits großteils ideologisch motiviert erfolgen, haben in den
letzten Jahren vermehrt zu kontroversiellen politischen Diskussionen geführt. Sie sind
aber kein Grund für die Abberufung von Frau Mag.3 Ursula Schwarzl als Vizebürger meisterin der Stadt Innsbruck. Auch der politische Wunsch Begegnungszonen errichten zu wollen ist legitim, aber nur dann, wenn die rechtlichen Voraussetzungen f ür
die Errichtung selbiger eingehalten werden, und die Verkehrssicherheit der tausenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, welche die Begegnungszone
„Innere Stadt" passieren, bestmöglich gew ährleistet wird !

Im Fall der Begegnungszone „Innere Stadt", welche in abgespeckter Form ( ohne Bozner Platz) zum Zeitpunkt der Einbringung dieses Abberufungsantrages am 14. September 2020 mit 16. September September 2020 errichtet werden soll, sind die
rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung selbiger de facto nicht gegeben. Unabhä ngige Gutachten, welche die Verkehrssicherheit der tausenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bestmöglich gewä hrleisten sollen, liegen bis
dato nicht vor !
So publizierte das Land Tirol in der Informationsbroschüre „mobile" 06/16 eindeutig
die rechtlichen Vorausetzungen für die Errichtung einer Begegnungszone auszugsweise auf Seite 10:

Handelt es sich bei dem betroffenen Straßenabschnitt um eine Gemeindestraße, so
fällt die Verordnung nach § 94d Z 8c StVO in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde. Fü r Landesstraßen hingegen sind die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig.
Im Entscheidungsvorfeld sind zudem eine Unfallanalyse sowie ein umfassendes
verkehrstechnisches Gutachten, das unter anderem eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit ausschließt, erforderlich.

Verfahrensablauf
1 . Gemeinderatsbeschluss über die Prüfung einer Begegnungszone

2. Gutachten
Erstellung durch eine/einen Sachverst ä ndige/Sachverstä ndigen im Auftrag der
Gemeinde
3. Antrag an die zuständige Behörde gern. § 94b oder § 94d StVO
( Bezirkshauptmannschaft oder Gemeinde)