Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_22.03.2018.pdf
- S.75
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Für die Bankkredite der beiden Gesellschaften wurde von der Stadt Innsbruck die
Bürge- und Zahlerhaftung nach § 1357 ABGB übernommen. Im Zusammenhang
mit diesen Haftungsübernahmen ging aus den bereitgestellten Prüfungsunterlagen
eine Überprüfung von nach Meinung der Kontrollabteilung maßgeblichen
EU-beihilferechtlichen Gesichtspunkten nicht hervor.
Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV, eine derartige Untersuchung – allenfalls
auch unter Heranziehung eines externen Spezialisten, da das EU-Beihilfenrecht
als durchaus komplex beschrieben werden kann – vorzunehmen. Sollte sich bei
dieser Prüfung ein allenfalls erforderlicher Anpassungsbedarf ergeben, empfahl
die Kontrollabteilung, die Realisierung von möglicherweise notwendigen Maßnahmen in Erwägung zu ziehen.
Das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV sagte im damaligen Anhörungsverfahren zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen. Der aufgezeigte Sachverhalt ist einer Rechtsanwaltskanzlei zur Prüfung übergeben worden.
Zur aktuellen Follow up – Einschau informierte die zuständige Dienststelle über die
Ergebnisse der beauftragten Prüfung der beihilfenrechtlichen Aspekte in Bezug auf
die städtischen Haftungsübernahmen. Auf der Grundlage dieses Rechtsgutachtens eines externen Spezialisten sind Anpassungsmaßnahmen (allen voran die
Reduktion der Bürgschaften von ursprünglich 100 % des gesamten Kreditbetrages
auf 77 % der aushaftenden Kreditrestbeträge unter Beibehaltung der ursprünglich
vereinbarten Finanzierungskonditionen) vorgenommen worden. Relevante Nachweise wie unter anderem eine Kopie des Rechtsgutachtens, Kopien der neuen
Bürgschaftsverträge sowie ein Aktenvermerk der Dienststelle zur Erläuterung der
Hintergründe der umgesetzten Maßnahmen sind der Kontrollabteilung zur Verfügung gestellt worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Ein (Investitions-)Betrag von € 3.356.000,00 wurde in der vertraglichen Ausgestaltung von Gesellschafterdarlehen finanziert. Dabei wurde mit Datum 01.12.2014
zwischen der Sowi Garage Beteiligungs GmbH als Kreditnehmerin und der Stadt
Innsbruck sowie der Stiebleichinger Besitz GmbH als Kreditgeber ein Kreditvertrag
über diesen Gesamtbetrag abgeschlossen. Entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis an der Sowi Garage Beteiligungs GmbH entfallen von diesem Gesamtbetrag ein Kreditanteil von € 2.520.356,00 (75,1 %) auf die Stadt Innsbruck und ein
Kreditanteil von € 835.644,00 (24,9 %) auf die Stiebleichinger Besitz GmbH.
Der abgeschlossene Kreditvertrag weist eine 20-jährige Laufzeit auf. Die Tilgung
hat per 31.12.2034 endfällig zu erfolgen, wobei eine einvernehmliche Verlängerung der Kreditlaufzeit möglich ist.
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Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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