Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf

- S.6

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-6-

Die Annuitätenzuschüsse in Höhe von 35 %
der Kreditrückzahlungen (Verdoppelung der
Landesförderung) betragen rund € 4.800,-jährlich. Die Laufzeit beträgt 12 Jahre.

Diese unterliegen beschlussmäßig jeweils einzeln den zuständigen Gremien. So die zu erwartenden Kosten für
einzelne Projekte über € 1 Mio. liegen,
sind sie gemäß dem gültigen Beschluss des Gemeinderates vor einer
Beschlussfassung dem Beirat für Großprojekte zur Prüfung und Stellungnahme vorzulegen.

Die Bedeckung der Annuitätenzuschüsse
von rund € 4.800,-- jährlich erfolgt über
FiPo 480010-775200, Kapitaltransferzahlungen - Lifteinbau/Nasszellen.
13.

MagIbk/13480/PW-STS/17

3.

Sieglanger, Klosteranger und
Mentlberg, Einführung einer Parkraumbewirtschaftung (Parkstraßenregelung)
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und GERECHT, 9 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 21.10.2020:
Im Gebiet Sieglanger, Klosteranger und
Mentlberg wird eine gebührenpflichtige
Parkraumbewirtschaftung in Form einer
Parkstraßenregelung im Zeitraum "werktags, Montag bis Freitag, jeweils von
09:00 Uhr bis 19:00 Uhr" mit einer Parkabgabe in Höhe von € 1,-- pro halber Stunde
Parkdauer (maximal € 8,-- pro Kalendertag)
laut beiliegendem Verordnungsentwurf eingeführt.
14.

15.

Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GERECHT, 1 Stimme; gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 18.11.2020:
1.

Der Stadtsenat stimmt dem Masterplan
Radverkehr 2030 als Grundlage für
eine nachhaltige Verkehrsentwicklung
zur Förderung des Radverkehrs in
Innsbruck zu.

2.

Der Masterplan Radverkehr 2030 dient
als strategisches Arbeitsprogramm für
die betroffenen Dienststellen sowie als
Umsetzungsplan von Radverkehrsprojekten in Innsbruck für die kommenden
zehn Jahre und bildet somit den Rahmen für konkrete Projektbeschlüsse.

GR-Sitzung 19.11.2020

Maglbk/30655/SU-WT/41
IAI Veranstaltungsgesellschaft
m.b.H., vertreten durch Geschäftsführer Neuner Robert:
Erteilung einer Ausfallhaftung für
die sieben Märkte der Innsbrucker
Bergweihnacht

MagIbk/34349/TB-SV-FRV/1
Masterplan Radverkehr 2030, Projektgenehmigung (vorbehaltlich
der Beschlussfassung im Stadtsenat am 18.11.2020)

Die Dienststellen des Stadtmagistrats,
insbesondere die Mag.-Abt. III, Bau-,
Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht;
Mag.-Abt. I, Geographisches Informationssystem (GIS), Mag.-Abt. III, Grünanlagen, Geschäftsstelle Marke und
Markenkommunikation, Mag.-Abt. III,
Straßenbetrieb, Mag.-Abt. III, Tiefbau,
Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung, Umwelt, sowie Mag.-Abt. III, Wald und Natur, werden mit der Umsetzung des
Masterplans Radverkehr 2030 beauftragt.

Erlassung der Kosten für die
Grundüberlassung für die Märkte
am Marktplatz, in der Altstadt und
Maria-Theresien-Straße
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Buchacher und NEOS, 3 Stimmen,
gegen SPÖ und ALI, 4 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 04.11.2020:
1.

Die Stadt Innsbruck beteiligt sich an einer Ausfallhaftung für die Christkindlmärkte in Innsbruck zugunsten der Veranstalter der sieben Märkte der Bergweihnacht bis zum Maximalbetrag von
€ 200.000,-- zu den gleichen Bedingungen wie der Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB).