Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_22.03.2018.pdf
- S.77
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Die Kontrollabteilung empfahl, die inhaltliche Zuordnung dieser anwaltlichen Beratungskosten zu überprüfen und gegebenenfalls mit dem vormaligen Garagenmanager zwecks Refundierung des aufgezeigten Betrages in Kontakt zu treten und
diese zu verhandeln.
Die SOWI – Investor – Bauträger GmbH sagte in der seinerzeit abgegebenen Stellungnahme zu, mit dem damaligen Garagenmanagement in dieser Angelegenheit
Kontakt aufzunehmen.
Aktuell gab der Geschäftsführer der Gesellschaft an, dass eine diesbezügliche
Prüfung und Stellungnahme durch das vormalige Garagenmanagement mittels
E-Mail vom 31.01.2018 angefordert worden sei. Eine Antwort war zum Zeitpunkt
der Fertigstellung des gegenständlichen Berichtes noch ausständig.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Aufgrund unterlassener Übermittlung der erforderlichen Garagenerlöse des gesamten Tiefgaragenverbundes (InnenSTADT Garage) hat die IISG obgleich ihrer
jährlichen Ersuchen diese mitzuteilen, zumindest das wertgesicherte nach dem
VPI 1996 mit Ausgangsbasis Juli 2002 zu berechnende Dienstbarkeitsentgelt der
Investor GmbH vorgeschrieben.
Ergänzend merkte die Kontrollabteilung an, dass die zur Gänze im
Eigentum der Stadt Innsbruck stehende Tochtergesellschaft, die Innsbrucker Immobilien Service GmbH, aufgrund des in der Sitzung des Gemeinderates vom
21.03.2013 beschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages 2013, für die Vorschreibung und Vereinnahmung im Namen und auf Rechnung der Stadt Innsbruck
der oben angeführten Dienstbarkeitsentgelte verantwortlich zeichnet.
Die Umsatzerlöse der gesamten InnenSTADT Garage haben sich im Prüfungszeitraum (2014 – 2016) positiv entwickelt und folglich verringert sich der Differenzbetrag zwischen dem errechneten Dienstbarkeitsentgelt (4 %) und dem valorisierten
Mindestentgelt stetig. So betrug im Jahr 2015 der Unterschiedsbetrag noch
€ 3.616,73, im Jahr 2016 berechnet sich ein Differenzbetrag von € 2.501,22 und
im Jahr 2016 beziffert sich nur mehr ein Abweichungsbetrag von € 1.084,90.
Auf Grund der aufgezeigten Tendenz regte die Kontrollabteilung an, in Hinkunft die
verpflichtende Übermittlung der Netto-Jahresumsätze zur Berechnung des Dienstbarkeitsentgelts bis 30.01. des Folgejahres gemäß Dienstbarkeits- und Tiefgaragenvertrag an die Stadt Innsbruck einzuhalten.
Die Investor GmbH teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass die jährlichen Ergebnisse der städtischen Magistratsabteilung IV / Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung zur Kenntnis gebracht wurden, aber zukünftig die diesbezüglichen Informationen explizit hervorgehoben werden.
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Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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