Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_22.03.2018.pdf
- S.78
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Im Anhörungsverfahren zur aktuellen Follow up – Einschau 2017 legte die Geschäftsführung der SOWI – Investor – Bauträger GmbH bezüglich Netto-Jahresumsätze 2017 einen dementsprechenden Nachweis der Übermittlung iSd seinerzeitig abgeschlossenen Dienstbarkeitsvertrages vom 12.03.2002 dar.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Investor GmbH hat auf den Grundparzellen .782/1, 593/3, 597/5, 1083/3 und
.413 in KG Innsbruck die Verbindungsgarage Landestheater-Probebühne, die CityGarage und die Verbindung zur bestehenden Congress-Garage errichtet. Die Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck (TLT) nützte die Gelegenheit,
im Zuge der obigen Baumaßnahmen das Landestheater mittels eines unterirdischen Verbindungsganges von der Garage aus zu erschließen und durch einen
neu errichteten Behindertenlift (beides auf dem Gst. .782/1) vom Garagengeschoß
bis in die oberen Besucherränge des Großen Hauses des TLT behindertengerecht
zu adaptieren.
Aus diesem Grund schlossen die Investor GmbH und die Tiroler Landestheater
und Orchester GmbH Innsbruck eine mit 17.11.2005 datierte Vereinbarung ab, deren Zweck die gegenseitige Einräumung von Nutzungsrechten sowie eine adäquate Aufteilung der zukünftig entstehenden Betriebskosten dieser Liftanlage ist.
Die Kontrollabteilung nahm in diesem Kontext eine stichprobenartige Einsicht sowohl in die Eingangs- als auch in die Ausgangsrechnungen der Investor GmbH für
die Wirtschaftsjahre 2014 bis 2016 vor. Im Zuge dieser Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass mehrere Rechnungen, die inhaltlich diesem Aufzug zuordnen sind, von der Investor GmbH bezahlt wurden. Zum Großteil wurden diese Fakturen auch der hierfür ersatzpflichtigen TLT weiterverrechnet und von dieser beglichen. Auffallend war hingegen, dass sowohl im Jahr 2015 als auch im Jahr 2016
die Kontrollabteilung keinen Eingang von der TLT für zwei von der Investor GmbH
bezahlten Rechnungen in Höhe von brutto € 695,34 bzw. € 156,66 auf dem hierfür
maßgebenden Sachkonto „480020 – Sonstige Erträge 20 %“ verifizieren konnte.
Die Kontrollabteilung empfahl aus diesem Grunde, zu prüfen, ob jene von der
SOWI – Investor – Bauträger GmbH im Zusammenhang mit dem Behindertenlift
getätigten Aufwendungen (bspw. Instandhaltungs- oder Reparaturkosten) der TLT
entsprechend der schriftlich abgeschlossenen Vereinbarung vom 17.11.2005 zur
Gänze weiterverrechnet wurden. Gegebenenfalls regte die Kontrollabteilung an,
mit der TLT Kontakt aufzunehmen und sich um eine allfällige Vergütung dieser unberücksichtigten Betriebskosten zu bemühen.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme sagte die Investor GmbH zu, die betreffende Position zu prüfen bzw. eine Weiterverrechnung an die TLT in die Wege zu
leiten.
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Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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