Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf
- S.25
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soweit sie im laufenden Rechnungsjahr fällig waren bzw. werden, sind zu Lasten
oder zu Gunsten des Rechnungsjahres 2019 bis 10.12.2019 zu verbuchen (siehe dazu auch Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag 2019, Seite 12,
Punkt 9). Konkret bedeutet das: Die Freigabe der jeweiligen Buchung muss bis
10.12.2019 (17:00 Uhr) vom AOB erfolgen. Das Fälligkeitsdatum kann auch
nach dem 10.12.2019 liegen (Achtung: Wirksamkeit Finanzierungsrechnung:
2020) Nach dem 10.12.2019 sind nur noch interne Buchungen und Abschlussbuchungen erlaubt. Die Übertragung von Haushaltsresten des Ordentlichen
Haushaltes in das Jahr 2020 ist ident den Vorjahren nicht möglich. Buchungen,
die nach diesem Zeitpunkt erfolgen, können nur mehr im Jahr 2020 durchgeführt
werden und belasten somit auch das Budget 2020.“
Sollüberschuss
Die
für
2019
prognostizierten
Einnahmen
in
Höhe
von
€ 375.393.400,00 erhöhten sich im Rahmen der Jahresrechnung um ca.
7,32 % auf € 402.886.236,35 Mio. An Ausgaben waren
€ 390.702.500,00 vorgesehen; sie nahmen mit einem Wert von
€ 390.909.152,08 um ca. 0,05 % zu, so dass sich ein Soll-Überschuss
von € 11.977.084,27 ergab.
3.2.2 Vergleich Voranschlag – Rechnung
Vergleich
Voranschlag –
Rechnung
Wie auch in den Vorjahren konnte das vorgesehene Jahresergebnis
(€ - 15.309.100,00) verbessert werden. Der Jahresabschluss weist einen
Sollüberschuss in Höhe von € 11.977.084,27 aus, was eine Verbesserung gegenüber dem Voranschlag um € 27.286.184,27 bedeutet.
Wertgrenzen
Der Gemeinderat hat am 26.02.2009 das Ausmaß der gemäß § 15 Abs.
1 Z 7 VRV zu erläuternden Abweichungen für Mehr- oder Mindereinnahmen bzw. Mehr- oder Minderausgaben neu festgelegt. Demnach sind
Unterschiede zwischen der Summe der vorgeschriebenen Beträge und
dem veranschlagten Betrag dann zu erläutern, wenn die Abweichung
mehr als 10 % des Ansatzes und mindestens € 15.000,00 beträgt. Für
Voranschlagsposten der Sammelnachweise gelten diese Wertgrenzen in
Bezug auf die Gesamtsumme des jeweiligen Sammelnachweises.
Nachweis der
Erläuterungen
In diesem Zusammenhang weist die Kontrollabteilung darauf hin, dass
der erwähnte, der Jahresrechnung anzuschließende „Nachweis der Erläuterungen“ bis zum Prüfungsabschluss der Kontrollabteilung Ende Juli
für eine neuerliche Detailprüfung in diesem Bereich seitens der zuständigen Fachdienststelle der MA IV nicht rechtzeitig vorgelegt worden ist.
Follow up – Einschau
Aus diesem Grund wurde von der Kontrollabteilung aus den gezogenen
sechs Stichproben des Rechnungsabschlusses 2018 und zu zwei Fällen
aus dem Rechnungsabschluss 2017 eine Follow up – Einschau vorgenommen, inwieweit die zu diesem Kapitel seinerzeit getroffenen Feststellungen und Empfehlungen von den einzelnen Dienststellen umgesetzt
worden sind:
Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit / Entgelte für sonstige
Leistungen
Musikschule / Entgelte für sonstige Leistungen
Gesundheitswesen / Entgelte für sonstige Leistungen
Gemeindestraßen / Instandhaltung Straßen
Berufsfeuerwehr/ Transfers von Ländern, -fonds u. -kammern
FAG § 25 3
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Zl. KA-09434/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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