Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf
- S.45
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Anlässlich der diesjährigen Überprüfung stellte die Kontrollabteilung fest,
dass die per 01.01.2019 ausgewiesenen Kassenreste bereinigt und somit die rückständigen Zahlungen geleistet worden sind. Die Empfehlung
der Kontrollabteilung wurde somit berücksichtigt.
Weiterverrechnung
Zins- und Tilgungszahlungen für Schulden
der Schuldenart 4 –
Domanigweg 3 –
Empfehlung
Betreffend die Rückerstattung der Annuitätenzahlungen des Jahres 2019
fiel auf, dass im Vergleich zu den von der Stadt Innsbruck geleisteten
Zahlungen (Zinsen: € 24.835,89 und Tilgung: € 175.778,16) lediglich
geringere Beträge weiterverrechnet bzw. im UA 911000 – Darlehen (soweit nicht aufgeteilt) vereinnahmt worden sind (Zinsen: € 16.486,45 und
Tilgung: € 92.486,19). Wie die dahingehende Detailprüfung der Kontrollabteilung zeigte, ist dieser Umstand auf zwei Sachverhalte zurückzuführen:
Einerseits wurden die quartalsweisen Annuitätenzahlungen (€ 13.351,45
pro Quartal) für das WBF-Darlehen betreffend das Objekt Domanigweg 3
lediglich für das I. Quartal 2019 (also bis 31.03.2019) an den bisherigen
Benutzer von maßgeblichen Gebäudeteilen (Lebenshilfe Tirol) infolge
dessen Auszuges weiterverrechnet. Diese Weiterverrechnung erfolgt(e)
auf der Grundlage einer vertraglichen Übereinkunft zwischen der Stadt
Innsbruck und der Lebenshilfe Tirol aus dem Jahr 1993.
Bei der Sichtung der in diesem Zusammenhang bereitgestellten Detailunterlagen der IIG KG als Vermieterin der Liegenschaft war für die Kontrollabteilung auffällig, dass die bisherige Mieterin die von ihr genutzten
Gebäudeteile offenbar per 30.04.2019 zurückgestellt hatte. Aus diesem
Grund zeigte sich die Kontrollabteilung darüber verwundert, weshalb von
der Stadt Innsbruck lediglich die WBF-Darlehensannuität für das I. Quartal 2019 berücksichtigt worden ist. Nach dem Dafürhalten der Kontrollabteilung wäre auch die für den Monat April 2019 anteilige WBFDarlehensannuität für das II. Quartal 2019 – somit ein Betrag von
€ 4.450,83 – weiter zu verrechnen gewesen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, den von ihr beschriebenen Sachverhalt zu überprüfen
und gegebenenfalls eine Weiterverrechnung des ausständigen Betrages
vorzunehmen.
Andererseits sind die auf die jeweiligen IV. Quartale entfallenden Annuitäten von der Fachdienststelle erst zu Beginn des Jahres 2020 zur Weiterverrechnung an die betroffenen Rechtsträger (zu Lasten des Haushaltsjahres 2020) erfasst worden.
Kapitaltilgung und
Zinsen im Vergleich
zum Vorjahr
Im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich insgesamt betrachtet eine deutliche
Erhöhung bei den Zinszahlungen. Dies ist dem Umstand geschuldet,
dass bezüglich der im Jahr 2018 bei der EIB beanspruchten Neukredittranchen (Kreditvolumen € 45,0 Mio.) erst im Jahr 2019 für das gesamte Jahr Zinsen zu bezahlen waren.
Vom bislang beanspruchten Kreditvolumen bei der EIB im Ausmaß von
€ 95.000.000,00 per 31.12.2019 ist ein betragliches Volumen von insgesamt € 60.000.000,00 (Tranchen 1 bis 4) im Rahmen einer insgesamt
25-jährigen Kreditlaufzeit mittels Kapitalraten ab den Jahren 2021, 2022
bzw. 2023 zurückzubezahlen; während der tilgungsfreien ersten 5 Jahre
der Kreditlaufzeit sind von der Stadt Innsbruck als Kreditnehmerin lediglich die anfallenden Zinsen zu begleichen. Die weiteren beiden Kre…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-09434/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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