Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_22.03.2018.pdf
- S.82
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Die Kontrollabteilung empfahl, zukünftig die Vergabe von Aufträgen
jedenfalls schriftlich in Form eines Aktenvermerkes oder mittels E-Mail
zu dokumentieren.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurde vom Amt für Kultur mitgeteilt, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen werde.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit Haftbrieffreigaben
Freigabe des Haftbriefs
bzw. Mangelbehebung
oder Ersatzvornahme
Im Zuge der Abrechnung von Bau- und Lieferleistungen – vornehmlich
des Verkehrswegebaues im Aufgabengebiet des Amtes für Tiefbau –
die im Auftrag der Stadt Innsbruck und für diese durchgeführt werden,
erfolgt unter bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen
bzw. vertraglich vereinbarten Gewährleistung der Einbehalt finanzieller
Sicherstellungen, welche in den überwiegenden Fällen durch Bankgarantien bzw. Haftbriefe abgelöst werden. Vor Ablauf einer Bankgarantie
bzw. vor Ende des Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des Auftragnehmers und des Stadtmagistrats Innsbruck eine gemeinsame Beschau der besicherten Leistung(en) durch.
Liegt ein Sachmangel vor, der zum Übergabe- bzw. Lieferzeitpunkt
bereits vorhanden war und für welchen der Auftragnehmer somit verschuldensunabhängig haftet, erfolgt durch diesen in der Regel eine
Mangelbehebung. Sollte die Behebung des Mangels durch den Auftragnehmer verweigert, unangemessen verzögert oder nicht möglich
sein (z. B. Insolvenz des Auftragnehmers), dient der Haftungsrücklass
zur finanziellen Bedeckung der Ersatzvornahme.
Werden im Rahmen der Besichtigung keine gewährleistungsrelevanten
Mängel festgestellt, kommt es zur Freigabe des einbehaltenen Haftungsrücklasses durch die Stadt Innsbruck.
Begehungen und
Maßnahmen
Im vierten Quartal 2017 fanden fünf Schlussfeststellungen für insgesamt sieben Haftbriefe statt.
Zwei Bankgarantien bezogen sich hierbei auf ein Brückenbauwerk, für
welches bereits in früherer Zeit eine Begehung im Beisein der Kontrollabteilung stattfand und in dessen Rahmen keine gewährleistungsrelevanten Mängel festgestellt werden konnten. In Absprache mit dem
zuständigen Mitarbeiter der MA III, Amt für Tiefbau, erfolgte die Freigabe der Haftbriefe in Gesamthöhe von € 5.059,12.
Im Fall von vier weiteren Begehungen für insgesamt fünf Haftbriefe war
die Kontrollabteilung aufgrund eines aufgetretenen Missverständnisses
nicht zur Teilnahme eingeladen worden. Der Kontrollabteilung wurden
jedoch die diesbezüglichen Protokolle der Schlussfeststellungen im
Nachhinein übermittelt. Sämtliche Bankgarantien waren durch die bei
der Begehung anwesenden Mitarbeiter des Stadtmagistrats freigegeben worden.
Die Gesamthaftbriefsumme betrug € 37.610,06.
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Zl. KA-00252/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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