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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf

- S.60

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Der Anteil der Postengruppe am Gesamtbudget der ausgewählten Posten beträgt 7,89 %, der entsprechende Anteil am Anordnungssoll 8,59 %.
Als Ausgaben erfasst wurden u.a. maßgebliche Aufwendungen in Zusammenhang mit der Instandsetzung und Wartung von Verkehrslichtsignalanlagen. Ebenfalls umfasst sind Kosten für die Erneuerung von Markierungsarbeiten oder Grün- und Bankettflächen und Aufwendungen für
Instandsetzungen von diversen Spiel- und Sportanlagen.
Postengruppe 728

In der Postengruppe 728 Entgelte für sonstige Leistungen sind Ausgaben
für Leistungen Dritter zu verrechnen, wenn dafür keine anderen Posten
der PK 0, 4, 6 oder 7 vorgesehen sind. Dazu zählen u.a. Ausgaben wie
Personalkostenersätze an Dritte, Planungsarbeiten (soweit nicht PK 0),
Reinigungsarbeiten (soweit nicht Instandhaltungsarbeiten), die Überwachung des ruhenden Verkehrs oder Verköstigungen durch Dritte.
In nachfolgender Tabelle wurden für die Kostengruppe 728 die Beträge
aus Voranschlag und Anordnungssoll als Summe pro Amt der Magistratsabteilung III ausgewiesen.
Amt
Planung, Baurecht

Voranschlag
[€]

lfd. Soll

Differenz

[€]

[%]

30.500,00

22.146,77

-27,39

Stadtplanung

443.400,00

357.363,88

-19,40

Verkehrsplanung, Umwelt

1.158.200,00

834.110,01

-27,98

Bau-, Wasserrecht

61.400,00

67.739,05

10,32

Bau- und Feuerpolizei

10.000,00

10.379,08

3,79

Berufsfeuerwehr

40.000,00

70.470,81

76,18

Tiefbau

524.000,00

425.183,99

-18,86

Straßenbetrieb

334.000,00

359.693,71

7,69

Grünanlagen

110.700,00

100.022,76

-9,65

Wald und Natur

118.500,00

32.043,49

-72,96

2.830.700,00 2.279.153,55

-19,48

Gesamt

Der Anteil der PG 728 am Gesamtbudget der ausgewählten Posten beträgt 16,85 %. Der entsprechende Anteil am Anordnungssoll beträgt
15,06 %.
Eine Auswertung auf Kreditorenebene zeigte, dass im Jahr 2019 von 330
unterschiedlichen Kreditoren 301 zehn oder weniger Zahlungen erhalten
haben. An 209 Kreditoren gab es nur eine Zahlung.
Gemessen an den geleisteten Zahlungsbeträgen für Bauleistungen und
oftmals baunahe Liefer- und Dienstleistungen zeigte sich, dass Zahlungen an die zwei größten Zahlungsempfänger rd. 54 % des Anordnungssolls ausmachten, von welchen rd. 74 %, somit € 907.211,34 an die
IKB AG ergingen. Als zweiter großer Zahlungsempfänger wurde jenes
Bauunternehmen identifiziert, mit welchem die Stadt Innsbruck eine
Rahmenvereinbarung für Bauarbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen
für die Jahre 2017 bis 2019 abgeschlossen hatte. Weitere große Zahlungsempfänger waren das mit der Abfallentsorgung beauftragte Unternehmen, die Congress und Messe Innsbruck GmbH und das Amt für
Grünanlagen, welches in die Kompostieranlage eingebrachtes Eigenmaterial in Form einer internen Leistungsverrechnung verbuchte.
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Zl. KA-09434/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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