Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf
- S.78
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Der Vollständigkeit halber machte die Kontrollabteilung allerdings darauf
aufmerksam, dass – offensichtlich bedingt durch programmtechnische
Vorgaben bzw. Einstellungen – die Haftungsnehmer bei ihrer Bezeichnung verkürzt angedruckt werden. Nachdem der Großteil der städtischen
Haftungen auf die Innsbrucker Immobilien GmbH & CoKG (IIG KG) entfällt, wurde bezüglich des jeweiligen Haftungsnehmers im Nachweis des
Jahres 2018 dahingehend lediglich „Innsbrucker“ angedruckt. Auch bei
anderen Haftungen, bspw. für die Abfallbehandlung Ahrental GmbH
(AAG), wurde die Bezeichnung des Haftungsnehmers lediglich verkürzt
mit „Abfallbehandlung“ angeführt. Bei einzelnen Haftungen war die Bezeichnung des jeweiligen Haftungsnehmers nach Meinung der Kontrollabteilung nach wie vor unzutreffend.
Diese Umstände waren für die Kontrollabteilung auch bei der diesjährigen Prüfung des Haftungsnachweises per 31.12.2019 festzustellen.
Anknüpfend an ihre letztjährige Empfehlung regte die Kontrollabteilung
erneut an, im Sinne einer transparenten und informationshaltigen Angabe des Haftungsnehmers für diesen Bereich Verbesserungsmöglichkeiten (bspw. Programmierung einer längeren Textzeile, Verwendung aussagekräftiger Abkürzungen etc.) zu überprüfen und umzusetzen.
Haftungsstand
per 31.12.2019 –
Verifizierung der
Aushaftungen
Wie alljährlich führte die Kontrollabteilung eine stichprobenhafte Verifizierung der im Nachweis angegebenen Haftungsstände per 31.12.2019
anhand der den jeweiligen Haftungen zugrundeliegenden Kredite und
Darlehen bzw. der maßgeblichen Kontoauszüge und Restsaldenbestätigungen der Kreditinstitute durch. Wie im Vorjahr ergab dieser Prüfschritt
keine Beanstandungen.
Neue
Haftungsübernahmen
Im Haftungsnachweis per 31.12.2019 scheinen im Vergleich zum Vorjahr
neue Haftungen für Darlehen der IIG KG bzw. eine von der IISG verwaltete WEG im Gesamtbetrag von € 9.047.983,19 (Darlehensnominale
beträgt € 9.288.500,00) auf.
Von der Stadt Innsbruck wurden für diese Darlehen Bürge- und Zahlerhaftungen gemäß § 1357 ABGB übernommen.
Hinsichtlich der durch die Stadt Innsbruck neu übernommenen Haftungen bestätigte die Kontrollabteilung, dass in allen Fällen die gemäß
§ 78 Abs. 1 IStR erforderlichen aufsichtsbehördlichen Genehmigungen
der Tiroler Landesregierung eingeholt worden sind.
Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass eine der
neuen Haftungsübernahmen die Umschuldung eines Darlehens der IIG
KG betrifft, für welches die Stadt Innsbruck bei der Vorgängerbank bereits eine Haftungserklärung unterfertigt hatte. Auffallend war diesbezüglich, dass die Haftung für das umgeschuldete Darlehen bei der Vorgängerbank im Haftungsnachweis per 31.12.2019 nach wie vor aufschien
(Aushaftung per 31.12.2019: € 2.448.238,15). Eine dahingehende Rückfrage bei der zuständigen Sachbearbeiterin der IIG KG brachte das Ergebnis, dass die Darlehensrückzahlung per 30.06.2020 vorgesehen war.
Hier habe sich infolge der Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist eine
Verzögerung ergeben.
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Zl. KA-09434/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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