Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf
- S.14
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15.
IV 13623/2020
1.
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für zwei Sanierungsdarlehen von der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG bei der Hypo
Tirol Bank AG zu deren Umschuldung
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.10.2020:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Haftung gemäß § 1356 ABGB für die
Rückzahlung zweier Darlehen über insgesamt € 418.800,--,
1.
2.
Sanierungsmaßnahmen:
Fassade Zuschauerhaus:
Gesamtkosten
€ 310.500,-Anteil Land Tirol
€ 170.775,-Anteil Stadt Innsbruck € 139.725,--
Darlehen Wohnobjekt "SebastianScheel-Straße 18/18a" über 190.000,-(Fixzinssatz von 0,64 % mit vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit 10 Jahre, Rückzahlung in 40 vierteljährlichen Pauschalraten),
Umsetzung 2020 aus Voranschlag 2020;
Innenbereich Zuschauerhaus:
Gesamtkosten
€ 162.924,-Anteil Land Tirol
€ 89.608,20
Anteil Stadt Innsbruck € 73.315,80
Darlehen Wohnobjekt "Langstraße 20
bis 24" über 228.800,-- (Fixzinssatz von
0,64 % mit vierteljährlicher Fälligkeit,
Laufzeit 12 Jahre, Rückzahlung in
48 vierteljährlichen Pauschalraten),
Umsetzung 2021 aus Voranschlag 2021;
Beleuchtung Zuschauerhaus:
Gesamtkosten
€ 100.000,-Anteil Land Tirol
€ 55.000,-Anteil Stadt Innsbruck € 45.000,--
welche die lnnsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG bei der Hypo Tirol Bank AG zur Finanzierung der Umschuldung der ursprünglich von der Volksbank Tirol AG für die oben
genannten Wohnobjekte zugezählten Darlehen, für die die Stadtgemeinde Innsbruck
bereits die Haftung übernommen hat, aufnimmt.
Umsetzung 2021 aus Voranschlag 2021;
Fassade Betriebsgebäude und Werkstättengebäude:
Gesamtkosten
€ 318.300,-Anteil Land Tirol
€ 175.065,-Anteil Stadt Innsbruck € 143.235,--
Herr Bürgermeister wird ermächtigt diesbezügliche Bürgschaftserklärungen abzugeben und die betreffenden Bürgschaftsübernahmen zu Gunsten der Hypo Tirol Bank
AG zu unterzeichnen.
16.
IV 14631/2020
Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck - Innsbrucker
Festwochen der Alten Musik
GmbH, Konjunkturpaket - Abänderung GR-Beschluss;
Begrenzung der anteiligen Übernahme des coronabedingten erhöhten Deckungsbeitrages
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 11.11.2020:
GR-Sitzung 19.11.2020
Die Stadt Innsbruck beteiligt sich am
Konjunkturpaket des Landes und
stimmt in Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 18.07.2019,
Zahl IV 8297/2019, der zusätzlichen
anteiligen Kostentragung nachstehender Sanierungsmaßnahmen der Tiroler
Landestheater und Orchester GmbH
Innsbruck und der damit verbundenen
Erhöhung des Deckungsbeitrages für
die Jahre 2020 bis 2022 zu.
Umsetzung 2022 aus Voranschlag 2022;
2.
Die Stadt Innsbruck übernimmt anteilig
die Deckung des coronabedingten erhöhten Betriebsabganges in der Spielzeit 2020/2021 in Höhe des € 1 Mio.
übersteigenden Betrages der Tiroler
Landestheater und Orchester GmbH
Innsbruck inklusive der Sparte Haus
der Musik und in Höhe des € 250.000,-übersteigenden Betrages der lnnsbrucker Festwochen der Alten Musik
GmbH.