Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf
- S.15
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- 703 -
3.
Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, wird mit der budgetären
Vorsorge und finanziellen Abwicklung
beauftragt.
GR Lassenberger: Ich stelle den Antrag
auf getrennte Abstimmung zu den jeweiligen Punkten.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):
18.
Ankauf von Grundstücken in Arzl
zur Erweiterung von Kindergarten
und Volksschule
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates von 04.11.2020:
1.
Die Stadt Innsbruck stimmt dem Kauf
der Grundstücke
KG Arzl, im Gesamtausmaß von
2.032 m2 direkt angrenzend an den
Kindergarten und die Volksschule in
Arzl zum Preis von €
zu.
2.
Die Stadt verpflichtet sich, dem derzeitigen Nutzer des Schrebergartens auf
diesen Grundstücken für dessen Verzicht auf eine weitere Nutzung bis
31.12.2025 eine Ablösezahlung in
Höhe von €
zu leisten und Gespräche über eine prekaristische Nutzung 2021 zu führen. Sollte keine Nutzung erfolgen, ist eine weitere Ablösezahlung in Höhe von €
zu leisten. Im Falle einer teilweisen Nutzung
im Jahr 2021 reduziert sich dieser Betrag um €
pro Monat, in dem
eine Nutzung erfolgt.
3.
Sollte die Nutzung "Wohnen" werden,
ist dem Verkäufer/seinen Erben der
Verkehrswert nach Feststellung durch
ein Sachverständigengutachten abzüglich des wertgesicherten bereits bezahlten Preises für Freiland zu bezahlen.
4.
Die Abwicklung des Kaufs erfolgt über
die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten.
5.
Die finanzielle Bedeckung erfolgt über
die Haushaltsstelle 1/846000-001100.
Der Antrag des Stadtsenates vom
11.11.2020 Punkt 1. (Seite 702) wird angenommen.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von NEOS, 2 Stimmen; gegen FPÖ und
GERECHT, 9 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
11.11.2020 Punkt 2. (Seite 702) wird angenommen.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
11.11.2020 Punkt 3. (Seite 703) wird angenommen.
17.
IV 14095/2020
Stadt Innsbruck, Übernahme von
50 % der Mehrkosten aus dem
Bau "Haus der Musik"
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ,
NEOS, FRITZ und GERECHT, 12 Stimmen;
einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.11.2020:
1.
2.
Die Stadt Innsbruck stimmt der Übernahme von 50 % der Mehrkosten, die
aus dem Bau des "Haus der Musik"
laut Endabrechnung der lnnsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG vom
17.09.2020 resultieren, in Höhe von
€ 2.678.236,91 zu. Das unter der Bedingung, dass das Land Tirol den gleichen Förderbetrag leistet.
Dieser Betrag wurde für den Nachtragsvoranschlag 2020 angemeldet.
GR-Sitzung 19.11.2020
IV 14767/2020
Bgm. Willi: Ich bin sehr dankbar, dass dieser Ankauf möglich ist, weil wir damit am
Standort selbst erweitern können. Das ist
eine sehr gute Möglichkeit für die Stadt Innsbruck.
Ich danke allen, die hier mitgeholfen haben
- vom Grundeigentümer bis zu den VerhandlerInnen.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
04.11.2020 (Seite 703) wird angenommen: