Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.1
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energetischen Standards, die die
Stadt Innsbruck wünscht und die Kosten für die Außenraumgestaltung.
K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
2 8 . 0 3 . 2 0 1 9
2.
1.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von
NEOS, 2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.03.2019:
1.
2.
3.
Stadt Innsbruck, Übernahme der
Zufahrtsstraße "Am Bichl" von
der Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft Igls in das öffentliche Gut der Stadt Innsbruck
MagIbk/27294/MD-SO/1
Colingasse 5a (ehemalige Stadtbücherei), Umbau für Büronutzung, Mittelfreigabe
Der Gemeinderat beschließt die Sanierung der Räumlichkeiten in der Colingasse 5a, welche der Innsbrucker
Immobiliengesellschaft (IIG) gehören
und mit Mietvertrag vom 25.06.2003
an die Stadt Innsbruck unbefristet vermietet wurden. Die Sanierung und
Adaptierung der Räumlichkeiten für
eine Büronutzung erfolgen über die
IIG im Auftrag und auf Kosten der
Stadt Innsbruck - und zwar mit dem
hohen energetischen Standard, den
die Stadt Innsbruck bei Gebäudesanierungen anwendet. In die Sanierung
sind auch die Außenanlagen im Innenhof einzubeziehen. Die IIG wird
beauftragt, die Umbauarbeiten entsprechend dem vorliegenden Plan
des Architekten DI Erich Wucherer
vom 06.03.2019 bis Mitte September 2019 umzusetzen.
Die Finanzabteilung wird beauftragt,
die dafür notwendigen Finanzmittel im
nächstjährigen Budget vorzumerken
und diese nach Vorliegen der Endabrechnung als Baukostenzuschuss im
Jahr 2020 mit der IIG abzurechnen.
Der Mietvertrag mit der IIG ist hinsichtlich der Neuberechnung des
Mietzinses anzupassen (Berücksichtigung des AfA-Mietzinses). Für den
Teil der Flächen, die von der IIG der
Innsbruck Marketing GmbH vermietet
werden, wird ein gesonderter Mietvertrag abgeschlossen.
Die von der IIG vorgelegte Kostenschätzung beinhaltet nicht die hohen
GR-Sitzung 28.03.2019
I-RA/510/2018/SAG
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ,
8 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 20.03.2019:
1.
Die Stadt Innsbruck erwirbt von der
Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft Igls als bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft Grundstück 766/1 in EZ 215 KG 81112 Igls,
die im Vorausplan der Stadt Innsbruck GZ 16/2018 dargestellte Teilfläche 1 (neues Grundstück 766/14) aus
Grundstück 766/1 mit 656 m² zur
Übernahme in das öffentliche Gut.
2.
Die Straßengrundabtretung erfolgt zu
einem Kaufpreis von
m², sodass sich für die abzutretende Teilfläche von 656 m² ein Kaufpreis von gesamt
errechnet.
3.
Die Stadt Innsbruck übernimmt die
Erstellung des Kaufvertrages, die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen und die grundbücherliche Durchführung dieses
Rechtsgeschäftes und trägt alle damit
verbundenen öffentlichen Abgaben,
Steuern und Gebühren, insbesondere
die Grunderwerbsteuer, eine allfällige
Eintragungsgebühr und allfälliger Beglaubigungen. Hingegen trägt die
Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung und Vertretung derjenige Vertragsteil, der diese für sich in
Anspruch nimmt.
4.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten
des Rechtsgeschäftes zu regeln.