Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

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3.

WahlbeisitzerInnen, Neuregelung
der Entschädigung

5.

Mittelfristige Fördervereinbarung
für den Träger Caritas der Diözese Innsbruck - Jugendzentrum
Space

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.03.2019:
In Abänderung der Beschlüsse des Gemeinderates vom 24.06.1999, 29.03.2001
(Anpassung infolge der Umstellung auf
den Euro) bzw. 09.08.2017 (Nationalratswahl 2017 und Olympiabefragung 2017,
Landtagswahl 2018 und Gemeinderatswahl 2018) wird die Entschädigung für die
BeisitzerInnen in den Sprengelwahlbehörden wie folgt neu geregelt:
Die Stadtgemeinde Innsbruck bezahlt bei
allen künftigen Wahlen den BeisitzerInnen
in den Sprengelwahlbehörden eine pauschale Entschädigung von € 70,-- für die
Vorbereitung und die Anwesenheit am
Wahlsonntag (aliquot bei reduzierter Anwesenheit am Wahlsonntag).
4.

IV 866/2008
Stadt Innsbruck, Innsbrucker
Kommunalbetriebe (IKB) AG,
und Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB), Nahverkehrsdienstleistungs- und Finanzierungsvertrag
(ÖPNV-Vertrag), Modifizierung
ab 2019

Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ,
8 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 20.03.2019:

V 2304/2019

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und GERECHT, 9 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 20.03.2019:
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt
dem Antragsteller "Caritas der Diözese
Innsbruck - Jugendzentrum Space" eine
mittelfristige Fördervereinbarung in Höhe
von jeweils € 62.000,-- für die Jahre 2019,
2020 und 2021, laut vorliegender Vereinbarung.
6.

Maglbk/26811/SU-FW/1
Tierschutzverein für Tirol 1881,
gemeinsame Vereinbarung zwischen Stadt Innsbruck, Land Tirol und Tiroler Gemeindeverband
für die Jahre 2019 bis 2021

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.03.2019:
Die Landeshauptstadt Innsbruck nimmt die
Verpflichtungen des Tierschutzgesetzes
wahr und anerkennt die Leistungen des
Vereines Tierschutzverein für Tirol 1881.
Ebenso begrüßt die Stadt Innsbruck die
enge Zusammenarbeit in allen mit dem
Thema Tierschutz befassten Gremien sowie Agenden.

1.

Die Stadt Innsbruck beschließt den
vorliegenden Vertragsentwurf "ÖPNVVertrag Modifizierung" zur Absicherung der Bereitstellung des öffentlichen Personennahverkehrs als Teil
der kommunalen Versorgungsinfrastruktur.

Dazu schließt die Landeshauptstadt Innsbruck gemeinsam mit dem Land Tirol und
dem Tiroler Gemeindeverband in Vertretung der restlichen Tiroler Gemeinden,
eine Vereinbarung für die Jahre 2019,
2020 und 2021 entsprechend dem vorliegenden Entwurf ab.

2.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
wird mit der finanziellen Abwicklung
beauftragt.

Daraus resultiert für die Landeshauptstadt
Innsbruck eine Beteiligung in Höhe von
jährlich € 165.000,-- bzw. maximal 50 %
der Summe des Landes Tirol.

GR-Sitzung 28.03.2019

Die Bedeckung erfolgt mit dem Betrag von
€ 155.000,-- aus Vp. 1/757500-581010,
Veterinärwesen. Für die restlichen
€ 10.000,-- wird die Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschaft- und Beteiligungsverwaltung,