Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf
- S.100
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- 788 -
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. RE-F14, Reichenau, Bereich Burghard-Breitner-Straße 20 bis 22
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/gg), gemäß § 36 TROG 2016, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
46.
MagIbk/34368/SP-FW-SA/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. SA-F9, Saggen, Bereich
Siebererstraße 7 bis 9, KG Innsbruck (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. SA-F3), gemäß § 36 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. SA-F9, Saggen, Bereich
Siebererstraße 7 bis 9, KG Innsbruck (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. SA-F3), gemäß § 36 TROG 2016, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
GR-Sitzung 19.11.2020
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
47.
MagIbk/34339/SP-OE-Ö25Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. HW-OE2.5,
Hötting-West, Bereich Kerschbuchhofweg 3 (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0), gemäß § 32
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes Nr. HW-OE2.5,
Hötting-West, Bereich Kerschbuchhofweg 3
(als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ÖROKO 2.0), gemäß § 32
TROG 2016, wird beschlossen.
48.
MagIbk/34369/SP-FW-HW/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F40, Hötting-West,
Bereich Kerschbuchhofweg 3,
Gp. 2898, KG Hötting (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. HW-F1), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F40, Hötting-West,
Bereich Kerschbuchhofweg 3, Gp. 2898,