Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf

- S.121

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Gender-Hinweis

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.

Hinweis
Rundungsdifferenzen

Zudem erwähnt die Kontrollabteilung, dass allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen nicht ausgeglichen worden
sind.

Anhörungsverfahren

Das gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
3 Ordentlicher Haushalt
3.1 Voranschlag 2019

Voranschlag und
Jahresrechnung 2019 –
Fristeneinhaltung

Die Erstellung des Voranschlages sowie der Jahresrechnung 2019 erfolgte unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Die im
Innsbrucker Stadtrecht festgelegten Fristen zur Veröffentlichung des
Budgets einerseits und des Jahresabschlusses andererseits wurden
wahrgenommen und eingehalten. Seitens der Gemeindebewohner sind
keine Einwendungen erhoben worden.
3.1.1 Laufende Ausgaben der Infrastruktur

Ausgaben 2019,
Bedeckungen und
effektives Sparvolumen

Der Voranschlag 2019 sah (einschließlich Nachtragskrediten) einen Betrag in Höhe von € 4.554.005,00 für laufende Maßnahmen der Infrastruktur vor. Davon wurden insgesamt € 185.000,00 als Bedeckung für andere
Ansätze sowie weiters ein Betrag von zusammen € 17.521,84 an getätigten Bestellungen herangezogen, sodass für Infrastrukturausgaben ein
Voranschlagsbetrag in Höhe von € 4.351.483,16 zur Verfügung stand.
Dieser Gesamtbetrag verteilte sich auf 62 Planansätze bzw. ein laufendes Anordnungssoll von € 3.541.119,05. Somit ergab sich im Bereich der
laufenden Ausgaben der Infrastruktur im Haushaltsjahr 2019 ein effektives Sparvolumen in Höhe von € 810.364,11.
3.2 Jahresrechnung 2019
3.2.1 Soll- und Istrechnung

Jahresrechnung 2019

Entsprechend den Bestimmungen des § 70 Abs. 1 IStR sind die Kassenund Rechnungsbücher mit 01.01. jeden Jahres zu eröffnen und mit
31.12. des Haushaltsjahres, spätestens jedoch mit 28.02. des folgenden
Jahres (Auslaufmonat gemäß IStR) abzuschließen. Dem Rechnungsabschluss 2019 sind sämtliche nach § 17 Abs. 1 und 2 VRV erforderlichen
Beilagen angeschlossen worden.

Rechnungsabschluss
2019 –
Ausnahmeregelung

Im Hinblick auf die vor erwähnten zeitlichen Vorgaben ist für den Rechnungsabschluss
2019
mit
Rundschreiben
vom
05.11.2019,
Zl. IV-16036/2019 Nachfolgendes verfügt worden:
„Die Grundlage für die Erstellung der Jahresrechnung 2019 bildet letztmalig die
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 (VRV), in der Fassung des BGBl. Nr. II Nr. 313/2015. Aufgrund der Umstellung von der VRV 1997
auf die VRV 2015 bedarf es systemseitig einer Umstellungsphase, weshalb es
zu einem vorzeitigen Buchungsschluss kommt. Alle Ausgaben und Einnahmen,

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Zl. KA-09434/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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