Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf
- S.136
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
maßnahmen von jährlich € 400,0 Tsd. auf jährlich € 370,0 Tsd.) dahingehend abzuändern, dass die „… Bildung einer jährlichen Universitätsrücklage ab dem Finanzjahr 2020 aufgehoben wird …“.
Wie die Durchsicht des Rechnungsabschlusses 2019 zeigte, hat die Universitätsrücklage im Prüfungsjahr (nur) eine Zuführung in Höhe von
€ 120,0 Tsd. erfahren, weshalb sich der Stand der Universitätsrücklage
zum 31.12.2019 auf insgesamt rd. € 4.253,4 Tsd. belief.
Weitere Recherchen der Kontrollabteilung dazu haben ergeben, dass die
Mitglieder des GR am 28.02.2019 den Beschluss gefasst haben, „die bei
der ‚Stiftung Universität Innsbruck‘ bis 31.12.2019 einlangenden privaten
Spenden bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von € 250.000,00 zu verdoppeln“.
Aufgrund des Datums der Beschlussfassung konnte im Voranschlag der
Stadt Innsbruck für das Kalenderjahr 2019 keine Vorsorge mehr getroffen werden. Infolgedessen hat der Leiter des Amtes für Schule und Bildung der MA V/Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport am
04.11.2019 beim Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling der
MA IV/Finanz-, Wirtschafts-und Beteiligungsverwaltung „vorbehaltlich der
Erbringung der Nachweise … um Genehmigung eines Nachtragskredites“ in vorgenannter Höhe angesucht. Der Antrag wurde genehmigt und
folglich dem Ausschuss für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen
vorgelegt. Letztlich hat der GR in seiner Sitzung am 21.11.2019 die
„über- und außerplanmäßigen Ausgaben zum Ordentlichen Haushalt
2019 … gemäß Beilage“ sowie die damit einhergehende „Abänderung
des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.12.2018“ genehmigt: Die Bedeckung für diese außerplanmäßige Ausgabe hatte auf Vorschlag der
MA IV/Finanz-, Wirtschafts-und Beteiligungsverwaltung durch Einsparungen (Minderausgaben) beim Fonds 912000 Rücklagen, Finanzposition 1.289210 Haushaltsrücklage-Universität zu erfolgen.
Die (erste) Teilzahlung in Höhe von € 213.541,67 wurde mit Datum
17.12.2019 verbucht, der restliche Betrag von € 36.458,33 ist im März
des Jahres 2020 überwiesen worden (Buchungsdatum 17.03.2020).
Rücklage für KIP
Der Stadt Innsbruck sind zur Modernisierung ihrer Infrastruktur für die
Jahre 2017 und 2018 im Rahmen des „Kommunalen Investitionsprogramms“ vom Bund Zweckzuschüsse zur Verfügung gestellt worden.
Nach den Bestimmungen des Kommunalinvestitionsgesetzes 2017 wurden Zuschüsse für zusätzliche Projekte gewährt, von deren Kosten zum
31.12.2016 im jeweiligen Voranschlag bzw. vom Projektträger höchstens
die Planungskosten präliminiert waren und mit der Bauinvestition zum
31.03.2017 noch nicht begonnen worden ist. Vor diesem Hintergrund hat
die Stadt Innsbruck für die Errichtung des Bildungs- und Schulzentrums
Wilten und des Kindergartens Schützenstraße sowie für die Erweiterung
der Kindergärten Reichenau-Süd und Sieglanger um Gewährung eines
Zweckzuschusses angesucht.
Wie diesbezüglich den Prüfungsunterlagen zu entnehmen war, sind im
Jahr 2018 sämtliche seitens der Stadt Innsbruck beantragten Zweckzuschüsse für die Bauvorhaben Bildungs- und Schulzentrum Wilten in
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-09434/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
18