Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf

- S.177

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 33.)
Zl. KA-09326/2020

BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
II. QUARTAL 2020
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde
Innsbruck, II. Quartal 2020 eingehend behandelt und erstattet mit Datum
vom 05.11.2020 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 25.09.2020, Zl. KA-09326/2020, ist
allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes
Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat in der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen

Doppelzahlung einer
Honorarnote

Im Zuge der Belegkontrollen wurde die auf Werkvertragsbasis gestellte
Honorarnote einer für das Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen tätigen Ärztin in Höhe von € 5.040,00 geprüft.
Bei der Honorarnote handelte es sich um die Abrechnung für den Zeitraum 28.03. bis 22.04.2020 (Corona Pandemie-Einsatz) im Ausmaß
von insgesamt 84 Stunden á € 60,00. Gebucht wurde die Rechnung
vom Amt für Personalwesen mit Datum 06.05.2020 auf der Finanzposition 1.011010.728000 Entgelte für sonstige Leistungen (DK).
Bei der weiteren Durchsicht der prüfungsrelevanten Belegliste stellte die
Kontrollabteilung fest, dass die selbe Rechnung mit ebenfalls identer
Stundenabrechnung vom Büro des 2. Vizebürgermeisters mit Datum
08.05.2020 auf der Finanzposition 1.070000.728000 Entgelte für sonstige Leistungen (DK) ein weiteres Mal erfasst worden ist.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin im Amt für
Personalwesen und nach deren Recherchen stellte sich heraus, dass
die Doppelbuchung aufgrund von Missverständnissen in der Kommunikation zwischen den beiden Dienststellen entstanden ist.
Nach Feststellung der Sachlage hat sich die zuständige Sachbearbeiterin des Amtes für Personalwesen daraufhin mit dem Referat Buchhaltung in Verbindung gesetzt, worauf die „Doppelzahlung“ noch rechtzeitig gestoppt werden konnte. Die entsprechende Stornobuchung wurde
der Kontrollabteilung übermittelt.
3 Gewährleistungsbegehungen

Freigabe des Haftbriefs
bzw. Mangelbehebung
oder Ersatzvornahme

Im Zuge der Abrechnung von im Auftrag und auf Rechnung der Stadt
Innsbruck durchgeführten Bau- und Lieferleistungen – vornehmlich auf
den Gebieten des Verkehrswegebaues (Amt für Tiefbau) und der Grünflächengestaltung (Amt für Grünanlagen) – erfolgt unter bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten
Gewährleistung der Einbehalt einer finanziellen Sicherstellung, welche
in den überwiegenden Fällen durch eine Bankgarantie bzw. einen Haftbrief abgelöst wird. Vor Ablauf dieser Bankgarantie bzw. vor Ende des

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-09326/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

1