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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf

- S.180

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Frage 2:

Wie viele Parkplätze sollen konkret in Innsbruck bis zum Ende der Wahlperiode
2018 bis 2024 noch vernichtet bzw. entfernt werden? (Um konkrete Aufstellung Datum - Straße - Zweck der Parkplatzvernichtung bzw. Entfernung des Parkplatzes wird ersucht.)

Antwort:

Im Stadtgebiet von Innsbruck soll kein einziger Parkplatz "vernichtet" werden. Ein Entfall von Stellplätzen ist allenfalls eine Folge rechtmäßiger verkehrs- und straßenrechtlicher Maßnahmen (dies beinhaltet auch Einrichtungen zu Sichtfreihaltung sowie für Radabstellanlagen).

Frage 3:

Wie hoch sind die finanziellen Ausfälle an Einnahmen aus Parkgebühren etc. aufgrund der vernichteten bzw. entfernten Parkplätze für die Stadt Innsbruck seit ihrem Amtsantritt 2018 bis zum Stichtag 09.12.2018 insgesamt?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 4:

Wie viele AnwohnerInnenparkplätze konkret wurden in der Stadt Innsbruck seit
ihrem Amtsantritt im Frühling 2018 bis Stichtag 09.12.2021 vernichtet bzw. entfernt? (Um konkrete Aufstellung - Datum - Straße - Zweck der Parkplatzvernichtung bzw. Entfernung des Parkplatzes wird ersucht.)

Antwort:

Von Frühling 2018 bis 09.12.2021 wurde im Stadtgebiet von Innsbruck kein
einziger AnwohnerInnenparkplatz "vernichtet". Ein Entfall von AnwohnerInnenstellplätzen trat allenfalls als Folge rechtmäßiger verkehrs- und straßenrechtlicher Maßnahmen auf. Eine Bezifferung der Anzahl der durch diese
Maßnahmen allenfalls entfallenen Anwohnerparkplätze ist mit der bestehenden Personalbesetzung der betroffenen Dienststellen nicht möglich.

Frage 5:

Wie viele Parkplätze sollen konkret in Innsbruck bis zum Ende der Wahlperiode
2018 bis 2024 noch vernichtet bzw. entfernt werden? (Um konkrete AufstellungDatum - Straße - Zweck der Parkplatzvernichtung bzw. Entfernung des Parkplatzes wird ersucht.)

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 2.

Frage 6:

Wie viele AnwohnerInnenparkplätze sollen konkret in der Stadt Innsbruck bis zum
Ende der Wahlperiode 2018 - 2024 noch vernichtet bzw. entfernt werden? (Um
konkrete Aufstellung - Datum - Straße- Zweck der Parkplatzvernichtung bzw. Entfernung des Parkplatzes wird ersucht.)

Antwort:

Im Stadtgebiet von Innsbruck soll kein einziger AnwohnerInnenparkplatz
"vernichtet" werden. Ein Entfall von AnwohnerInnenstellplätzen ist allenfalls
eine Folge rechtmäßiger verkehrs- und straßenrechtlicher Maßnahmen.

Frage 7:

Wie hoch sind die finanziellen Ausfälle an Einnahmen aus Parkgebühren etc. aufgrund der vernichteten bzw. entfernten Parkplätze für die Stadt Innsbruck seit ihrem Amtsantritt 2018 bis zum Stichtag 09.12.2018 insgesamt?
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