Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.14

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(zu Punkt 13.)

Zl. KA-00193/2019

BERICHT
ÜBER DIE FOLLOW UP – EINSCHAU 2018
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht der Kontrollabteilung über die Follow up – Einschau 2018 eingehend behandelt und erstattet
mit Datum vom 14.03.2019 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 04.03.2019 Zl. KA-00193/2019, ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den
Bericht bei den Akten zum Gemeinderat in der Geschäftsstelle für Gemeinderat und
Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfungsgegenstand
1

Die Kontrollabteilung hat im Sinne der Bestimmungen des § 74c des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) eine Follow up – Einschau zu jenen
Berichten durchgeführt, die im Jahr 2018 für den Bereich des Stadtmagistrates verfasst und in weiterer Folge im gemeinderätlichen Kontrollausschuss bzw. im Gemeinderat behandelt worden sind.
Weiters enthält die aktuelle Follow up – Prüfung auch jene Empfehlungen, welche
von der Kontrollabteilung anlässlich der im Jahr 2018 durchgeführten Prüfungen von
Unternehmungen und sonstigen Rechtsträgern, die auf Basis der maßgeblichen
Bestimmungen des IStR der Prüfkompetenz der Kontrollabteilung unterliegen, ausgesprochen worden sind.
Im Rahmen dieser Prüfungen hat die Kontrollabteilung Empfehlungen ausgesprochen, deren Umsetzungen im Zuge der seinerzeitigen Stellungnahmen entweder
zugesichert oder nach Möglichkeit bereits erledigt worden sind. Die nach Durchführung der damaligen Anhörungsverfahren noch nicht (gänzlich) umgesetzten Empfehlungen bzw. in diesem Zusammenhang allfällige offene Nachweise zur Empfehlungsumsetzung waren Gegenstand der nunmehrigen Follow up – Einschau 2018.
Darüber hinaus wurden auch jene Anregungen aus der vorangegangenen
Follow up – Einschau 2017 erneut aufgegriffen, die nach Einschätzung der Kontrollabteilung bisher ganz oder teilweise (mit entsprechender Begründung) unerledigt geblieben waren bzw. zu denen angekündigt wurde, ihnen in Zukunft zu entsprechen.
Soweit Empfehlungen der Kontrollabteilung durch Beschlüsse des gemeinderätlichen Kontrollausschusses bzw. des Gemeinderates verstärkt/ergänzt wurden, ist
auch der Realisierungsgrad dieser Beschlüsse überprüft worden. Diesbezüglich
wird auf die Ausführungen in Tz 8 verwiesen.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

1