Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf
- S.234
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(zu Punkt 61.12)
Stadtrat Rudt Federspiel
GR Andreas Kunst
GR Bernhard Schmidt
GR Deborah Gregoire
GR Astrid Denz
Stadträtin Andrea Dengg
Klubobmann Markus Lassenberger
Klubobmann-Stv. Maximilian K • dtm
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Innsbruck, am 19.11.2020
Antrag
betreffend die unbefristete Verlängerung der Aufhebung der Gebührenpflicht in
Kurzparkzonen an Samstagen
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die basierend auf einem Beschluss des Gemeinderats vom 20.05.2020 seitens des
Stadtsenats am 15.07.2020 beschlossene Aufhebung der Gebührenpfficht in Kurzparkzonen
gern. § 25 StVO 1960 an Samstagen, welche bis 31 .12.2020 gelten sollte, wird im Jahr 2021
und den Folgejahren unbefristet fortgeführt.
Begründung:,
In der Sitzung des Stadtsenats vom 15.07.2020 wurde mehrheitlich beschlossen, im Sinne
einer Stärkung des Wirtschafts!ebens in hmsbruck und auch unter dem Eindruck der
Auswirkungen der politischen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Ausbre!tung
beschlossen, die Gebührenpflicht in Kurzparkzonen aufzuheben. Die Aufhebung wurde mit
31.12.2020 befristet.
Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, hat sich der gebührenfreie Samstag bewährt, die
teilweise gestreuten Befürchtungen stadtweiter negativer Auswirkungen auf den
Parkplatzsuchverkehr und die Anrainer sind unbestrettbaf ausgeblieben. Die am 15-.07.
beschlossene Maßnahme sollte daher unbefristet fortgeführt werden, zumal die negativen
Auswirkungen der politisch veranlassten COVID-Maßnahmen aus dem Frühjahr weiter
nachwirken und der neuerliche sog. "lockdownu im November weitere erhebliche
Verwerfungen mit sich bringen wird. Insofern ist der Ve12jcht auf das Abkassieren bei den
Autofahrern an Samstagen - mit lediglich marginalen Auswirkungen auf den städtischen
Finanzhaushalt - ein wichtiges Element einer Entlagspolitik
Stärkung des
Wirtschaftsstandortes.
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