Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf

- S.235

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(zu Punkt 61.13)

••

FPO R 1
St~ ~udt Fedefspiet
StRin Andrea Oengg
KO Markus Lassenberger
KO-Stv. Maximilian Kurz

GR Andreas Kunst
GR Bernhard Schmidt
GRin Deborah Gregoire
GRin Astrid Denz

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

Innsbruck, am 18.11.2020

Antrag
betreffend die Besetzung von Aufsichtsräten

Der Gemeinderat möge beschließen:

1. Die Landeshauptstadt Innsbruck entsendet ab dem Jahr 2021 in Aufsichtsräte von
Kapitalgesellschaften, an denen sie beteiligt ist, keine poJitischen Vertreter mehr.

2. ,Als politische Vertreter gelten Personen, die zum Zeitpunkt der al!fäl!igen Entsendung
sowie in den letzten fünf Jahren zuvor dem Gemeinderat der Landeshauptstadt
lnnsbruck, rlem Landtag eines österreichischen Bundeslandes, der Landesregierung

eines österreichischen Bundeslandes, dem österreichischen Nationalrat, dem
Bundesrat, der Bundesregierung oder einem, den vorgenannten vergleichbaren,
Gremium einer ausländischen Gebietskörperschaft sowie weiters dem europäischen

Parlament oder der Europäischen Kommission angehören bzw. angehört haben.
3. Bisher in Aufsichtsräten tätige politische Vertreter, die von der Stadt Innsbruck entsandt

wurden, sind bis spätestens 31 .12.2021 abzuberufen und durch unabhängige
Personen mit fachlicher Eignung zu ersetzen.
Begründung:

Die Landeshauptstadt Innsbruck hält Beteiligungen in unterschiedlicher Höhe an diversen als
Kapilalgesel!schaften (überwiegend GmbH, vereinzelt AG) organisierten Unternehmen. lm

Interesse der steuerzahlenden Bürger lnnsbrucks ist bei der Besetzung allfälliger
Aufsichtsratspositionen (ebenso wie selbstverständlich auch bei der Besetzung von
Leitungsfunktionen in Vorständen.) darauf zu achten, dass ausschließlich fachlich kompetente

und

unabhängige Persönlichkeiten berücksichtigt werden. Politische Vertreter, die

zwangsläufig ihrer politischen Gruppierung und deren lnteress n verpflichter·, haben
daher in solchen Gremien keinen Platz.

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