Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.5
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Die Verwendung der Subvention 2020 wird
für den Verein OffTanz Tirol, den Verein
Kunstraum und Nora Jacobs für das
Jahr 2021 genehmigt und die Frist zur Erbringung der dazugehörigen Nachweise bis
zum 31.10.2021 verlängert.
18.
Subventionsanträge des Ausschusses für Sport und Gesundheit für den Bereich "Sport"
18.7
FC Wacker Innsbruck, Jahressubvention 2021
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Dem FC Wacker Innsbruck wird eine Jahressubvention in Höhe von € 205.000,-- genehmigt.
18.8
FC Wacker Innsbruck, Refundierung Betriebskosten - Nachwuchs
2021
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Dem FC Wacker Innsbruck wird die Refundierung der Betriebskosten in Höhe von
€ 85.000,-- genehmigt.
18.9
FC Wacker Innsbruck, Damenmannschaft 2021
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Dem FC Wacker Innsbruck wird für die Damenmannschaft 2021 eine Subvention in
Höhe von € 33.000,-- genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Sport und Gesundheit vom 29.10.2020:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Sport" werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage
genehmigt.
GR-Sitzung 10.12.2020
19.
Antrag des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität
19.1
Dr.-Stumpf-Straße; Verordnung einer Fahrradstraße
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Wallasch; gegen GRÜNE, FI,
NEOS und ALI, 19 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 18.11.2020:
Vorliegender Beschlussvorschlag des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität,
die Dr.-Stumpf-Straße nicht als Fahrradstraße zu verordnen, wird angenommen.
20.
MagIbk/32291/SP-BB-HÖ/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ-B17, Mariahilf - St. Nikolaus, Bereich Bäckerbühelgasse 5 (als Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ-B15), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und ALI,
5 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B17, Mariahilf - St. Nikolaus, Bereich Bäckerbühelgasse 5 (als Änderung
des Bebauungsplanes und Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. HÖ-B15), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss
wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.