Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.8
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Gleichzeitig wird gemäß § 67 Abs. 1 lit. c
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
29.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von ÖVP
und TSB, 6 Stimmen; einstimmig):
28.
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F21, Igls, Bereich Lanser Straße 12, 14, Igler Straße 51, 53, Heiligwasserweg 12 und Römerstraße 62 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. IG-F1), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016
wird beschlossen.
MagIbk/34373/SP-FW-VI/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. VI-F3, Vill, Bereich Lilly-von-Sauter-Weg 7 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. IG-F1), gemäß § 36 TROG 2016
MagIbk/34576/SP-FW-IG/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F21, Igls, Bereich
Lanser Straße 12, 14, Igler
Straße 51, 53, Heiligwasserweg 12
und Römerstraße 62 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. IG-F1), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.11.2020:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. VI-F3, Vill, Bereich Lillyvon-Sauter-Weg 7 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F1), gemäß
§ 36 TROG 2016 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
GR-Sitzung 10.12.2020
30.
MagIbk/34682/SP-OE-Ö25Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. HW-OE2.7,
Hötting West, Bereich Speckweg
(als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes ÖROKO 2.0), gemäß § 32 TROG 2016
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
ALI, 11 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes Nr. HW-OE2.7,
Hötting West, Bereich Speckweg (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ÖROKO 2.0), gemäß § 32 TROG 2016
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 67 Abs. 1 lit. c
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.