Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.9
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Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.
31.
MagIbk/34684/SP-FW-HW/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F41, Hötting West,
Bereich Speckweg (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. HW-F33), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
ALI, 11 Stimmen):
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F46, Höttinger Au, Bereich Fischnalerstraße 24 bis 28 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HAF32), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016 wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.11.2020:
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F41, Hötting West,
Bereich Speckweg (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F33), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2016 wird beschlossen.
33.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
32.
MagIbk/34584/SP-FW-HA/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F46, Höttinger Au,
Bereich Fischnalerstraße 24 bis
28 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F32), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2016
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.11.2020:
GR-Sitzung 10.12.2020
MagIbk/28595/SP-FW-IN/1
Flächenwidmungsplan Nr. IN-F30,
Innenstadt, Bereich Adamgasse 1-7 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F5), gemäß § 36 TROG 2016
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.11.2020:
Der Flächenwidmungsplan Nr. IN-F30, Innenstadt, Bereich Adamgasse 1-7 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. INF5), gemäß § 36 TROG 2016 wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.