Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.32

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4

Für eine dauernde oder zeitweilige Begegnungszone bedarf es selbstverständlich aus
der Sicht des Antragstellers jeweils eines Gemeinderatsbeschlusses über die Prüfung
einer Begegnungszone.
3

Somit hat Frau Mag. Ursula Schwarzl mit der Errichtung der Begegnungszone „Innere Stadt", bei welcher im Entscheidungsvorfeld zudem eine Unfallanalyse sowie
ein umfassendes verkehrstechnisches Gutachten, das unter anderem eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit ausschließt, erforderlich sind, nicht nur die
Verkehrssicherheit tausender Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmerrinnen , welche ab 16. September die Begegnungszone „Innere Stadt" passieren,
massiv gefährdet, sondern auch den Gemeinderat wissentlich undemokratisch ausgehebelt.
3
Scheinargumente von Vizebürgemeisterin Mag. Ursula Schwarzl, wie man vom Hörensagen bereits vernehmen konnte, dass es sich bei den Kriterien des Landes Tirol,
und somit bei dem erforderlichen Gemeinderatsbeschluss über die Prüfung einer Begegnungszone lediglich nur um eine „Empfehlung" handelt, und es ein Gutachten
gä be, welches vom erst mit 1. Juli 2020 bestellten Vorstand des Amtes für Verkehrsplanung und Umwelt Dipl.-Ing. Martin Hausschild erstellt worden sein soll, halten den
rechtlichen und politischen Argumenten, die für die dringende Abberufung von Vize3
bürgmeisterin Mag. Ursula Schwarzl als Vizebürgermeisterin der Stadt Innsbruck aus
angef ührten Gründen sprechen, nicht stand.

So wird in der Informationsbroschüre des Landes Tirol mobile 06/16 nicht davon gesprochen, dass es sich beim Verfahrensablauf und somit beim Gemeinderatsbeschluss über die Prüfung einer Begegnungszone - lediglich um eine Empfehlung handelt. Selbst wenn es sich nur fiktiv um eine „Empfehlung" des Landes Tirol etc. han3
deln würde, stellt sich die Frage, warum Frau Mag. Ursula Schwarz dieser „Empfehlung" nicht nachgekommen ist, und der Gemeinderat nicht schon im Fr ühling bzw.
Sommer 2020 über die Errichtung der Begegnungszone „Innere Stadt" hat abstimmen
können ? Das vermeintliche gerüchteweise Gutachten von Herrn Dipl.-Ing. Martin
Hausschild, welches dem Gemeinderat bis wenige Tage vor der Umsetzung der Begegnungszone „Innere Stadt" zur Möglichkeit der rechtlichen Prüfung bzw. politischen Bewertung nicht vorgelegt wurde ( wenn überhaupt), muss als unabhä ngiges
Gutachten angezweifelt werden, zumal die Behörde ein dementsprechende Guta chen in Bezug auf die Verkehrsicherheit, Umsetzung von Begegnungszonen - gemäß
den rechtlichen Vorausetzungen in Auftrag geben muss.

Ein derart undemokratisches Verhalten unterstreicht die politische Notwendigkeit
3
Frau Mag. Ursula Schwarzl als Vizebürgermeisterin der Stadt Innsbruck dringend
abzuberufen.