Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.57
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Begründung:
Wie das städtische Referat für Statistik und Berichtswesen im November berichtete", verzeichnete Innsbruck
im Oktober nur 146 neue Hauptwohnsitzanmeldungen, während es im Vergleich dazu 1078 neue
Nebenwohnsitzanmeldungen gab. Hier liegt die Vermutung nahe, dass es sich um Student*innen handelt, die
zum Semesterbeginn nach Innsbruck ziehen, hier aber keinen Hauptwohnsitz anmelden. Dies kostet die
Stadt jährlich mehrere Hunderttausende Euro, denn durch jede einzelne Hauptwohnsitzmeldung bekommt
die
Stadt
ca.
1-400,00€
pro
Jahr
an
Mehreinnahmen
aus
dem
Finanzausgleich,
was
eine
Nebenwohnsitzmeldung hingegen nicht auslöst.
Diese Diskrepanz zwischen der niedrigen Zahl an neuen Hauptwohnsitzanmeldungen und der hohen Zahl an
Nebenwohnsitzanmeldungen zum Semesterbeginn lässt sich unter anderem dadurch erklären, dass
Student*innen seit der Einführung der 3-jährigen Wartefrist zum Erhalt der Mietzinsbeihilfe - mittlerweile
durch eine Richtlinie des Landes auf zwei Jahre gesenkt - keinen Anreiz mehr besitzen, ihren Hauptwohnsitz
in Innsbruck anzumelden, wenn ihr Bachelor-Studium im Regelfall nur drei Jahre dauert. Stattdessen wird der
Hauptwohnsitz in der Heimatgemeinde belassen, um dort etwaige Rechte oder andere Vorteile zu genießen.
Würden bei den im November berichteten Zahlen nur 80% der Student*innen ihren Hauptwohnsitz, statt nur
ihren Nebenwohnsitz, in Innsbruck anmelden, würde dies Mehreinnahmen von 1.207.360,00€ auslösen.
Gegen diesen Betrag müsste eine etwaige 12 Mal im Jahr auszuzahlende Mietzinsbeihilfe gegengerechnet
werden. Beispielhaft würde dies bei 50,00€/Monat bzw. 600,00€/Jahr Auszahlungen von 517.440,00€
bedingen. Am Ende des Tages würde ein positiver Überschuss von 689.920,00€ vorhanden bleiben, mit dem
auch etwaige weitere administrative Kräfte zur Abwicklung angestellt werden könnten, ohne dass der
Überschuss zu klein werden würde, als dass es sich für die Stadt nicht mehr lohnen würde.
Diese sehr schematische und beispielhafte Rechnung soll von den zuständigen Ämtern verfeinert und mit
genaueren Zahlen und Modellen unterlegt werden, um einen eventuellen budgetären Vorteil oder auch
Nachteil detailliert darlegen zu können.
~
Bedeckungsvorsch lag:
Da es sich beim vorliegenden Antrag um einen Prüfantrag handelt, entstehen keine gesonderten Kosten die
einer zusätzlict,en tinanziellen Be
ckung bedürften.
~;p-- 4k-tw
~
1
/
Vgl.: https://twitter.com/MathiasBehmann/status/1324583542265958401