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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.76

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Zu einer Verschärfung der Brandgefahr kommt es zusätzlich wohl dann, wenn
stärkere E-Ladestationen erlaubt werden. (09.04.2020)
https ://www.beobachter.ch/ mob i Iitat/feu erweh r-wa rnt-e-a utos-si nd-bra nd risi ko tiefga ragen

6) Die Baupolizei der Stadt Wien schreibt für die Installation von E-Ladestationen in
Tiefgaragen
Vorkehrungen gegen Explosionsgefahr vor, aber auch lüftungstechnische
Maßnahmen und Adaptierungen nach Gutachten bei bestehenden Garagen. Geht
aber auch nicht auf das bestehende und mit der Anzahl von Ladestationen
zunehmende Gefährdungspotential ein.

https://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/pdf/stellplaetze-elektro.pdf

7) Die Versicherungen verweisen teilweise auf eigene „Wallbox"-Versicherungen, was
auch den Schluss zulässt, dass sie von einem erhöhten Risiko ausgehen. Zudem
erhalten Eigentümer auf Anfrage zwecks Haftung bei der Installation von
Ladestationen oder das Parken von E-Fahrzeugen in Tiefgaragen nicht gerade eine
,,deckungssichere " Auskunft, wenn wie folgt formuliert wird :
" ... und den behördlichen Auflagen sowie den gesetzlichen
Sicherheitsbestimmungen und Verordnungen entsprechen .. "

Bedeutet das, dass die Errichtung durch ein konzessioniertes Unternehmen ausreicht
oder benötigt es eine behördliche Abnahme? Was passiert, wenn es zum "Warst
Case" kommt??
Hier bedarf es eben einer-Rechtssicherheit in Bezug auf die bau- und
feueq~olizeilichen Vorsf rift~n, die klar festlegen, unter welchen Voraussetzungen
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