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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.31

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den beiden Behörden gefunden worden. Die vorgesehenen baulichen Maßnahmen
wurden im Jahr 2016 umgesetzt. Die Anzeige der Umsetzung dieser letztmaligen
Vorkehrungen sei der Wasserrechtsbehörde am 22.06.2016 zur Kenntnis gebracht
worden. Zur letztjährigen Follow up – Einschau 2017 gab die Geschäftsführung der
Naturstrom Mühlau GmbH an, dass mit dem letzten Bescheid der Abteilung Umweltschutz vom 15.09.2017 hinsichtlich des Kraftwerkes Rauch 2 alles erledigt, sämtliche Wasserrechte gelöscht, sämtliche Rückbaumaßnahmen durchgeführt und das
dahingehende Behördenverfahren damit beendet ist.
Betreffend die Löschung der Kraftwerksanlage Mühlau 6 (IKB AG) seien (weitere)
Besprechungen mit dem Leiter des wasserrechtlichen Löschungsverfahrens, der
Wildbach- und Lawinenverbauung sowie dem neuen Grundeigentümer durchgeführt
worden. Verhandlungen mit dem neuen Eigentümer des Gebäudes, in welchem das
Kraftwerk Mühlau 6 untergebracht ist, wären aufgenommen worden und sollten
durch einen Ablösevertrag abgeschlossen werden können. In dessen Rahmen sei
beabsichtigt, die letztmaligen Vorkehrungen dem neuen Grundstückseigentümer zu
überbinden, da dieser Interesse an einer weiteren Nutzung des Triebwasserweges
bekundet habe. In Abstimmung mit dem Verfahrensleiter könnten die letztmaligen
Vorkehrungen betreffend die Kraftwerksanlage Mühlau 6 (IKB AG) dadurch als erfüllt angesehen werden und würde damit einer (abschließenden) Kollaudierung der
Anlage nichts mehr im Wege stehen. In der Folge ging die Geschäftsführung der
Naturstrom Mühlau GmbH davon aus, dass die restliche Förderung – trotz der mittlerweile langen Zeitspanne seit der Förderungszusicherung – sodann abgerufen
werden kann.
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau 2018 erneut dazu befragt berichtete
die Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH darüber, dass im Jahr 2018
eine Überlassungsvereinbarung für die Anlage „IKB Mühlau Werk 6“ mit dem Eigentümer der Kraftwerksliegenschaft unterzeichnet worden wäre. Dieser wolle die Kraftwerksanlage revitalisieren und weiterbetreiben. Der vereinbarte Ablösebetrag sei
Ende des Jahres 2018 auf ein Treuhandkonto überwiesen worden und werde nach
Bestätigung der Wasserrechtsbehörde, dass keine Ansprüche aus diesem Titel gegenüber der IKB AG mehr vorliegen, zur Auszahlung an den Vertragspartner gebracht. Dieser ist mittlerweile auch im Wasserbuch als Wasserberechtigter eingetragen. Nach Bestätigung durch die Wasserrechtsbehörde wären die letztmaligen
Vorkehrungen für die Anlage Mühlau 6 durch diesen Ablösevertrag als erfüllt anzusehen. Somit würde einer abschließenden Kollaudierung der Anlage der Naturstrom
Mühlau GmbH – nach mittlerweile 15 Jahren – nichts mehr im Wege stehen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
teilweise entsprochen.

Prüfung Regional- und Straßenbahnprojekt
(Bericht vom 13.05.2014)

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Bei ihrer Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass unter anderem auch
städtische Privatgrundstücke dauerhaft von den durch die IVB im Zuge des Regional- und Straßenbahnprojektes umgesetzten Baumaßnahmen hinsichtlich der
(Teil-)Abschnitte W1 – W4 (Westast Sillpark bis Fischerhäuslweg) betroffen waren.

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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