Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf

- S.60

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47.

Maglbk/30905/SP-BB-RE/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. RE-B12/3,
Pradl-Reichenau, Bereich östlich
der Prinz-Eugen-Straße und westlich der Fennerstraße zwischen
Kärntner Straße und Pradler Saggen (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. RE-B12), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016

dem entsprechenden Tagesordnungspunkt
erfolgen wird. Er bringt daraufhin diese Anfrage zur Kenntnis.
48.1

GfGR/285/2020
Verfügung über die Übertragung
von Angelegenheiten im eigenen
Wirkungsbereich (Delegationsvereinbarung) 2012, Grundlage für
Erlassung von Verordnungen
(FPÖ, FRITZ und GERECHT)

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen zum Entwurf eingegangen.

Bgm. Willi verliest

Die erforderlichen vertraglichen Absicherungen liegen vor.

beiliegende dringende Anfrage von FPÖ,
FRITZ und GERECHT.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Kunst
und GR Kurz, BA, 2 Stimmen):

49.

Einbringung eines dringenden Antrags

49.1

GfGR/286/2020

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
24.09.2020:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. RE-B12/3, Pradl-Reichenau, Bereich östlich der Prinz-EugenStraße und westlich der Fennerstraße zwischen Kärntner Straße und Pradler Saggen
(als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. RE-B12), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
StR Federspiel: Zur Geschäftsordnung:
Obwohl ich kein Mitglied des Ausschusses
für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte bin, möchte ich mich heute beim Vorsitzenden GR Mag. Krackl für die immer absolut perfekte Vorbereitung bedanken.
Das muss auch einmal gesagt werden. (Beifall von allen Seiten)
48.

Einbringung einer dringenden Anfrage

Bgm. Willi teilt mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist eine dringende Anfrage
eingelangt ist, deren Beantwortung unter
GR-Sitzung 10.12.2020

Stadtmagistrat Innsbruck - Bereitstellung von steuerfreien Gutscheinen für MitarbeiterInnen
(FPÖ und GERECHT)
StRin Dengg stellt mit GR Depaoli beiliegenden dringenden Antrag.
50.

Behandlung eines dringenden Antrags

50.1

GfGR/286/2020
Stadtmagistrat Innsbruck - Bereitstellung von steuerfreien Gutscheinen für MitarbeiterInnen
(FPÖ und GERECHT)

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
10 Stimmen):
Dem von StRin Dengg und GR Depaoli eingebrachten dringenden Antrag (Seite 894)
wird die Dringlichkeit zuerkannt.
GR Lassenberger: Unser Antrag ist schnell
erklärt. Vor Kurzem hat ja die Bundesregierung per Presseaussendung mitgeteilt, dass
aufgrund der Coronakrise der steuerfreie
Betrag für Gutscheine für Mitarbeiter auf
€ 365,-- angehoben wird. Das hat
GR Depaoli und uns dazu bewogen, diesen
Antrag zu stellen.
Da heuer das Mitarbeiterfest ausgefallen ist,
sollte das Geld, das dafür budgetiert wurde