Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf

- S.65

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- 899 -

GRin Duftner: Wir vertreten die Meinung,
dass der Antrag a limine zurückzuweisen ist
und man ihn nicht dem Stadtsenat zuweisen
kann. Er begehrt eigentlich etwas, das dem
Gesetz widerspricht. (Unruhe im Saal)
Oder man weist den Antrag zur Verbesserung zurück.
Bgm. Willi: GR Lassenberger, entweder
Sie streichen diesen Passus oder ich muss
ihn zur Verbesserung zurückweisen. Man
kann nach den Regeln der Europäischen
Union (EU) nicht sagen, dass nur Einheimische die städtischen Grillplätze nutzen dürfen.
Im Übrigen sehen manche hier das Wort
"einheimisch" viel enger! Ihr seht es nämlich
viel enger als wir. Aber nach EU-Recht sind
alle BürgerInnen der EU gleich zu behandeln.
Also entweder streichen Sie diese Passage
oder ich muss den Antrag zu Verbesserung
zurückweisen. Diese beiden Möglichkeiten
habe Sie.
GR Onay: Zur Geschäftsordnung: Ehrlich
gesagt, habe ich jetzt unter Einheimische
Innsbrucker und Innsbruckerinnen, also
Menschen, die in der Stadt Innsbruck wohnen, verstanden. Für mich stellt sich die
Frage, ob man in der Stadt Innsbruck einen
Grillplatz für Leute, die hier wohnen anbieten kann. Wenn ja, dann spricht ja nichts
dagegen, dass man rein rechtlich gesehen
den Antrag stellt.
Bgm. Willi: GR Onay, wie weltfremd bist
Du? Stell Dir vor, Du möchtest grillen und
einer Deiner Freunde oder Freundinnen ist
aus Völs. Der bzw. die darf dann nicht dabei
sein. Lädst Du ihn/sie dann aus?
GR Onay: Es geht ja um die grundsätzliche
Möglichkeit, darum, dass es rechtlich möglich ist!
Bgm. Willi: Nein, da bin ich jetzt knallhart!
Du hast gesagt, nur für Leute, die in der
Stadt Innsbruck wohnen. Das war Deine
Diktion.
GR Lassenberger, ich habe den Vorsitz.
Entweder wird die entsprechende Passage
gestrichen oder ich weise den Antrag zur
Verbesserung zurück. (Unruhe im Saal)
GR Lassenberger: Ich habe schon damit
gerechnet, dass das nun kommt, von wegen
GR-Sitzung 10.12.2020

Einheimische! Da wird wieder philosophiert
was einheimisch ist! Von der FPÖ kann das
ja nur ausländerfeindlich gemeint sein!
Wir werden dieses Wort nicht verbessern,
denn wir sehen es ähnlich wie GR Onay! Er
hat vollkommen recht, mit "Einheimische"
kann ich sehr wohl Innsbruckerinnen und
Innsbrucker bezeichnen, die hier in dieser
Stadt wohnen.
Wenn das Wort "Einheimische" schon nicht
mehr verwendet werden darf, dann haben
wir es weit gebracht! Deshalb wollen wir
keine Verbesserung, dann ist uns eine Zurückweisung lieber.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
Der Antrag wird von Herrn Bürgermeister
zur Verbesserung des Antragstextes zurückgewiesen.
51.3

GfGR/230/2020
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl, Abberufung (GR Depaoli)

GR Depaoli: Ich glaube, dies ist der Punkt
der Tagesordnung, der die InnsbruckerInnen am meisten interessiert, wenn man den
Kommentaren in den verschiedenen sozialen Medien Glauben schenken darf.
Warum ist es überhaupt so weit gekommen? Laut Gutachten des Em. o. Univ. Prof.
DDr. Mayer liegt ein Rechtsbruch vor. Bgm.Stellv.in Mag.a Schwarzl hat die letzten Monate - oder Jahre - versucht, im Alleingang
gewisse Dinge, die die Verkehrspolitik in der
Stadt Innsbruck betreffen, durchzudrücken.
Das ist ihr zum größten Teil auch gelungen.
Sie hat sich immer auf die "Verfügung über
die Übertragung von Angelegenheiten im
eigenen Wirkungsbereich (Delegationsvereinbarung) 2012" berufen. Mit dieser Delegationsvereinbarung hat der Gemeinderat
im Jahr 2012 den/die BürgermeisterIn ermächtigt, gewisse Dinge, die den Verkehr
betreffen, quasi im Alleingang zu entscheiden.
Das hat Alt-Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider,
die Zuständige in der Vorperiode, angewendet, aber natürlich nicht so auf die Spitze
getrieben. Das ist der Grund für den Antrag!
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl hat es auf die