Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf

- S.66

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Spitze getrieben und in der Stadt Dinge wie
Fahrradbügel, Busspuren etc. auf Basis dieser Delegationsvereinbarung installiert.

Wir haben uns zusammengeschlossen und
einen anerkannten Rechtsexperten beauftragt, den Fall zu prüfen.

Wir haben uns die Vereinbarung genauer
angesehen und anhand der temporären Begegnungszone prüfen lassen. Es ist nun
zwar nicht mehr sicher, wer die Verordnung
erlassen hat, obwohl Bgm.-Stellv.in
Mag.a Schwarzl immer behauptet hat, dass
sie das getan hat. Wir haben der Presseaussendung der GRÜNEN aber entnommen, dass sie gar nichts gemacht hat. Sie
hat es zwar behauptet, aber offensichtlich
wurde die entsprechende Verordnung von
Herrn Bürgermeister erlassen. Darauf
komme ich später noch zurück.

Zum Antrag ist zu sagen, dass wir Glück
hatten, denn im Oktober 2020 haben wir ihn
eigentlich als dringlich eingebracht. Damals
lag dieses Rechtsgutachten noch gar nicht
vor und wir wären mit der Abberufung nicht
durchgekommen. Im November 2020 wurde
dieser Antrag coronabedingt auf heute vertagt. Letzte Woche kam von em.o.Univ.Prof. DDr. Mayer das Rechtsgutachten, das
wir allen GemeinderätInnen zugestellt haben.

Die Delegationsvereinbarung aus dem
Jahr 2012 stützt sich auf die Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Fassung des
Jahres 2011. Nur das, was in dieser Fassung enthalten ist, kann der Gemeinderat
an den/die BürgermeisterIn delegieren.
Nachdem es nun aber um eine temporäre
Begegnungszone geht, war eine solche im
Jahr 2011 noch nicht in der StVO verankert.
Begegnungszonen gab es dort erst ab dem
Jahr 2013.
Alle anderen Punkte außer Acht lassend,
war die Delegationsvereinbarung daher für
Begegnungszonen nicht anwendbar. Das
habe ich im Ausschuss für Umwelt, Energie
und Mobilität schon im September 2020 angeführt. Seit diesem Zeitpunkt hätten die
Alarmglocken läuten müssen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl hätte bis dahin vielleicht sagen können, sie hätte es
nicht genau gewusst. Auch viele andere haben den Inhalt dieser Delegationsvereinbarung nicht gekannt. Aber spätestens ab besagter Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität hätte man sich
erkundigen müssen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl hätte zumindest ab diesem Zeitpunkt überprüfen können, ob stimmt, was ich gesagt habe. Aber
was macht sie? Wie in vielen anderen Fällen zieht sie ihr Programm durch und glaubt,
dass niemand dahinterkommen wird. Wir
blieben aber hartnäckig.
Ich möchte mich an dieser Stelle vielmals
bei der FPÖ, ohne die wir dieses Rechtsgutachten gar nicht in Auftrag hätten geben
können, und bei der Liste FRITZ bedanken.
GR-Sitzung 10.12.2020

Darin führt der Verfassungs- und Verwaltungsjurist sinngemäß aus, dass keine der
zwei Personen - weder Bgm. Willi noch
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl, aber auch
nicht der Landeshauptmann oder der Bundespräsident - eine temporäre Begegnungszone in der Stadt Innsbruck erlassen hätte
können. Einzig der Gemeinderat ist es, der
diese in Form einer Verordnung hätte beschließen können. Der Gemeinderat wurde
aber elegant ausgehebelt. Das heißt, diese
Verordnung ist nicht rechtskonform. Sie ist
gelinde gesagt rechtswidrig.
Wenn heute eine Person in der Funktion der
Vizebürgermeisterin einen rechtswidrigen
Weg beschreitet - immer noch nach Auskunft dieses Rechtsgutachters -, dann ist
eine Abberufung einzuleiten. Da müssten
alle GemeinderätInnen, die angelobt wurden, nach bestem Wissen und Gewissen zu
handeln, der Abberufung zustimmen.
Es wurde von Herrn Bürgermeister ein Gegengutachten eingeholt, das an die Presse
ausgesendet wurde, bevor es an die KoalitionspartnerInnen und die GemeinderätInnen
ging. Nach unserer Meinung ist das aber
kein Gegengutachten, weil es nichts widerlegt. Ich würde sagen, dass das Gutachten
von em.O.Univ.-Prof. Dr. Weber den Informationsgehalt und -wert eines Bierdeckels
hat, denn es steht nicht viel drin. Er widerruft nichts, sagt nur, wie er es sieht! Faktum
ist, das Ganze war gesetzwidrig.
Ich komme nun zurück zu Bgm.-Stellv.in
Mag.a Schwarzl. Von GR Onay haben wir
gerade erfahren, dass sie politisch ein Urgestein ist. Bereits im Jahr 1989 war sie Mitglied des Gemeinderates. Das war eine
Zeit, in der ich noch mit dem Moped zum